Frankreich-Beben

Haftstrafe für Le Pen: Jetzt wackelt Kandidatur

© APA/AFP/KENZO TRIBOUILLARD
Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung von Marine Le Pen bestätigt. Da die Ämtersperre verkürzt wurde, ist eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch möglich.
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Ein französisches Berufungsgericht in Paris hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Das Gericht verkürzte allerdings die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter. Damit bleibt der 57-Jährigen der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen. Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Dies dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Das Urteil lässt somit neue Zweifel aufkommen, ob Le Pen im kommenden Jahr für das höchste Staatsamt in Frankreich kandidieren wird.

Scheinbeschäftigung im Europaparlament

Der Prozess in Paris drehte sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 sollen Abgeordnete von Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben. Diese sollen aber zumindest in Teilen für die Partei Front National – die mittlerweile Rassemblement National heißt – gearbeitet haben. Neben der rechten Führungsfigur standen die Partei selbst sowie elf weitere Angeklagte vor Gericht.

Zweifel an der Kandidatur

Die große Frage für Le Pens Rechtsnationale war, ob sie nach dem Urteil bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidieren kann. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das passive Wahlrecht noch mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Le Pen hatte eine Verantwortung für die Vorwürfe vor Gericht von sich gewiesen. Gegenüber wem genau sie diese Aussage im Gerichtssaal oder abseits davon tätigte, geht aus der Originalquelle nicht hervor.