Drohungen

Freisprüche für 4 Katzenquäler: Gericht ermittelt gegen Hasspostings

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Nach einem mit vier Freisprüchen geendeten Tierquäler-Prozess am Landesgericht Innsbruck Anfang August rund um einen getöteten Kater in Brixen im Thale (Bezirk Kitzbühel) wenden sich die Gerichtsverantwortlichen wegen strafrechtlich relevanter Kommentare in Sozialen Netzwerken an die Staatsanwaltschaft.
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Vor allem die Richterin sei nach dem Urteil mit Drohungen konfrontiert gewesen. "Es ist eine Grenze überschritten", sagte OLG-Präsident Klaus-Dieter Gosch am Dienstag.

Besagte, wohl strafrechtliche Grenzen überschreitende Postings seien "zum Teil mit Klarnamen" erfolgt, erklärte der Präsident des Landesgerichts Innsbruck, Andreas Stutter, gegenüber der APA. Wie oft es sich dabei aber tatsächlich um Klarnamen handle und welche Postings unter falschen Namen quasi anonym erfolgt seien, sei Teil der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ebenso eruiert werden müsse der jeweilige Straftatbestand. "Wir übermitteln die Postings lediglich zur strafrechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft." Es stehe aber wohl beispielsweise die "Aufforderung zur Begehung einer Straftat" im Raum, sagte Stutter.

Das Landesgericht Innsbruck (LG) und das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hätten als Arbeitgeber angesichts solcher Kommentare abseits der Qualifizierung der Straftatbestände jedenfalls "eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern", führte Gosch bei einem Pressegespräch in Innsbruck weiter aus, das bezeichnenderweise unter Polizeischutz stattfand. "Wenn berechtigte Kritik an dem Urteil der vorsitzenden Richterin zu Empörung und schließlich sogar zu Hass wird, müssen wir für deren Schutz sorgen", betonte der OLG-Präsident. "Der Richterin wünsche ich einen qualvollen Tod. Sie soll leiden", "Aufknüpfen das Saupack samt Richterin" oder "Der Richter oder die Richterin gehört auch mit einer Schaufel ersch...." lauteten Kommentare, die bei dem Medientermin vorgelegt wurden.

Postings erschüttern auch "Vertrauen in Rechtsstaat"

Es gehe nicht ausschließlich um die Fürsorgepflicht angesichts solcher wüsten Drohungen, sondern es gelte, auch dagegen vorzugehen, dass durch Kommentare rund um angebliche Korruption der Justiz "das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert wird", machte Gosch klar. Auch gegen solche Äußerungen werde man "alle möglichen Rechtsmittel ergreifen". Klar sei, dass sich die Richterin "nichts zu Schulden kommen lassen hat", strich er heraus. Kritik am Urteil oder Beleidigungen müsse diese ob ihres Amts zwar aushalten, Drohungen oder Behauptungen, dass sie "geschmiert ist" und die damit einhergehende Frage, "wie viel die Richterin für den Freispruch kassiert" habe, gingen jedoch eindeutig zu weit.

"Rechtlicher Rahmen" gegen Hass-Kommentare ausreichend

Angesichts solcher Kommentare sei es offenbar so, dass "der Gedanke vorherrscht, dass ich im Netz sagen kann, was ich will und wie ich es will", meinte der OLG-Präsident. Dabei gebe es gesetzliche Bestimmungen gegen "Hass im Netz", die "nicht so schlecht" und jedenfalls sowohl auf zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Ebene ausreichend seien, meinte der OLG-Präsident auf Nachfrage. "Es liegt nicht am gesetzlichen Rahmen, sondern vielmehr an den Ressourcen, um alle Kommentare zu sichten und weiterzuleiten." Auch "Löschungen auf kurzem Wege" seien oft aus Ressourcengründen schwierig und angesichts der Vielzahl an Kommentaren zum Teil schlicht nicht möglich.

Stutter rekapitulierte das Urteil, das die Online-Empörungswelle ausgelöst hatte. "Es gab Zweifel an der Schuld der vier jungen Männer, also war ein Freispruch zu fällen", meinte er und verwies auf ein veterinärmedizinisches Gutachten, nach dem nicht mit Sicherheit feststellbar gewesen sei, dass der Kater nach der Betäubung mit einem Bolzenschussgerät "noch Schmerzen empfunden hat".

Online- und Offline-Empörung bereits vor der Verhandlung

Das Online-Video, das die Beschuldigten zwischen 16 und 25 Jahren selbst aufnahmen und das eine angebliche Misshandlung und Tötung des Katers mit einer Schaufel zeigt, hatte vor, während und nach der Verhandlung am 4. August für Aufregung gesorgt. Neben Online-Kommentaren gab es eine Mahnwache von Tieraktivisten für den getöteten Kater vor dem Landesgericht Innsbruck. "Null Toleranz für Tierquäler" wurde dort etwa auf einem Transparent gefordert. Die Freisprüche wurden mit Buh-Rufen vor dem Gericht quittiert, zahllose Hass-Kommentare und Drohungen im Netz folgten. Unter anderem wurden auch die Namen der Richterin und der Staatsanwältin öffentlich gemacht.

Die nach der Verhandlung gefällten Freisprüche, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sind bereits rechtskräftig. Die beiden Verteidiger der jungen Männer nahmen das Urteil an, auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.