Urteil rechtskräftig

Friedhofs-Mord: Haft für Freundin von Teenie-Killerin

© TZOe Fuhrich
Das Urteil wegen Beitragstäterschaft ist bereits rechtskräftig. Die 14-Jährige wurde zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt. Ein Antrag auf Haftaufschub ist möglich.
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Wien. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Von Freundin zur Tat "aufgemuntert"

In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien - die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller - habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe.

Beänstigendes TikTok-Selfie der 14-Jährigen, die am Friedhof tötete. Sie wurde im Juni zu 8 Jahren Haft rechtskräftig verurteilt. © Fuhrich/Privat

Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit "nein". Die Chats hätten "mir Mut gegeben", sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

Belastende Aussagen in Hauptverhandlung

Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-jährige Freundin wurde bereits im Vorfeld des Prozesses als Beschuldigte geführt. Allerdings waren die Aussagen der Hauptbeschuldigten in der Hauptverhandlung dann schlussendlich belastend.

Der Fall erregte breites öffentliches Interesse, weil es sich bei der getöteten Frau um ein Zufallsopfer handelte. Sie war zufällig am Friedhof, als sie von dem ihr völlig unbekannten Mädchen von hinten angegriffen wurde. Die Jugendliche stach mehrfach auf die 64-Jährige ein, sie verstarb noch am Tatort. Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft. Das Opfer hatte am Ende mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich.

Fotos von Leiche verschickt

Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an drei Freunde, darunter die nun Beschuldigte. Zurück in ihrer betreuten WG wählte sie den Notruf und gestand die Tat.

Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wurde auch dieser Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt.

(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at.)