Wer noch einen alten Papierführerschein oder eine Scheckkarte besitzt, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurde, muss diese spätestens bis zum 19. Jänner 2033 gegen einen aktuellen EU-Scheckkartenführerschein tauschen. Das gilt auch dann, wenn auf der alten Plastikkarte gar kein Ablaufdatum eingetragen ist.
Bis dahin bleibt das alte Dokument grundsätzlich gültig. Ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
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Passfoto kann zum Problem werden
Wer seinen alten Führerschein noch jahrelang behalten möchte, sollte trotzdem einen Blick darauf werfen. Damit das Dokument bis 2033 gültig bleibt, müssen Name und Daten noch lesbar sein und der Lenker auf dem Foto eindeutig erkennbar sein.
Ist das Foto durch starke Veränderungen des Aussehens nicht mehr eindeutig zuordenbar oder sind wichtige Angaben unleserlich geworden, kann die Gültigkeit bereits früher zum Problem werden.
Neue Führerscheine haben Ablaufdatum
Für alle, die ihren Führerschein seit dem 19. Jänner 2013 bekommen oder umgetauscht haben, gelten andere Regeln. Die modernen Scheckkartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre befristet.
Das klingt zunächst dramatischer, als es ist: Die Befristung betrifft grundsätzlich nur das Dokument selbst. Bei der Verlängerung geht es um eine administrative Erneuerung, etwa um das Foto und die Sicherheitsmerkmale aktuell zu halten. Im Regelfall sind dafür weder eine neuerliche Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Was Autofahrer jetzt wissen müssen
- Alter Papierführerschein: grundsätzlich bis 19. Jänner 2033 gültig.
- Alte Scheckkarte vor 19. Jänner 2013: ebenfalls spätestens bis 19. Jänner 2033 umtauschen.
- Neue Scheckkarte ab 19. Jänner 2013: grundsätzlich 15 Jahre gültig.
- Foto und Daten: Bei alten Dokumenten müssen sie noch eindeutig erkennbar bzw. lesbar sein.
- Umtausch: Der freiwillige Tausch des alten Papierführerscheins ist schon jetzt möglich.
Auch im Ausland wichtig
Österreichische EU-Scheckkartenführerscheine werden innerhalb der EU anerkannt. Für Fahrten außerhalb Europas kann zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich sein – dieser ist beispielsweise beim ÖAMTC erhältlich und gilt als Zusatzdokument zum nationalen Führerschein.
Wer also noch mit dem alten rosa "Lappen" unterwegs ist, muss nicht sofort zur Behörde. Ganz vergessen sollte man den Umtausch aber nicht: Der 19. Jänner 2033 ist der entscheidende Stichtag.