VfGH-Entscheid
Ganzjährige Jagd auf Goldschakal in Tirol offenbar gesetzwidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die ganzjährige Bejagung des Goldschakals in Tirol in einer Entscheidung von Ende September für gesetzwidrig erklärt. Das Höchstgericht hob eine Bestimmung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz auf, die eben diesen ganzjährigen Abschuss erlaubte, wurde der APA eine Mitteilung von Tierschutz Austria bestätigt. Die Landesregierung müsse die Aufhebung unverzüglich kundmachen, hieß es in der vorliegenden Entscheidung.
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"Eine geschützte Tierart darf nicht einfach ganzjährig zum Abschuss freigegeben werden, wenn nicht einmal bekannt ist, wie es um ihren Bestand steht. Der Verfassungsgerichtshof hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben", zeigte sich Ex-Grünen-Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic, nunmehr Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria, in einer Aussendung am Montag zufrieden.