Reparationen
Griechen fordern 341 Milliarden von Deutschland
Tasoulas verwies auf frühere Gedenkreden in Kalavryta, Viannos und Paramythia: Erinnerung und Forderung gehörten zusammen. Berlin sieht die Sache seit Jahrzehnten als rechtlich erledigt an.
Athen nennt zwei Posten - der eine ist die Zwangsanleihe der Besatzungsmacht: Ab 1941 ließ die Wehrmacht die griechische Zentralbank die Besatzungskosten in Drachmen vorstrecken, weit über die vereinbarten Summen hinaus. Eine griechische Expertenkommission setzte den Gegenwartswert dieses Postens 2014/15 auf elf Milliarden Euro an; der damalige Vizeminister Dimitris Mardas nannte 10,3 Milliarden. Der andere Posten umfasst Zerstörung, Produktionsausfall und die Opfer der Besatzung 1941 bis 1944. Eine Parlamentskommission kam 2015 auf 269 bis 332 Milliarden Euro; offiziell nennt Athen seither 278 bis 341 Milliarden. Historiker schätzen die Zahl der zivilen Toten in Griechenland auf mehrere Hunderttausend, darunter die Hungertoten des Winters 1941/42.
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Das Massaker in Lyngiades
Am 3. Oktober 1943 vernichteten Soldaten der 1. Gebirgs-Division das Dorf oberhalb von Ioannina. Anlass war die Tötung des Gebirgsjäger-Offiziers Josef Salminger durch Widerstandskämpfer der EDES. General Hubert Lanz befahl eine "schonungslose Vergeltung" im Umkreis von 20 Kilometern. Lyngiades wurde willkürlich gewählt. Die Männer des Dorfes waren geflohen, aus Angst vor Zwangsarbeit. Zurück blieben Frauen, Alte und Kinder. Sie wurden in Gruppen erschossen, die Häuser geplündert und angezündet. Nach griechischen Angaben starben 88 Menschen, darunter mehr als 40 Kinder und Jugendliche. Andere Zählungen nennen 82 bis 92 Tote, unter ihnen 41 Kinder. Fünf Überlebende entkamen, weil sie sich tot stellten. Niemand wurde für Lyngiades verurteilt. Lanz erhielt 1948 zwölf Jahre Haft – wegen Geiselerschießungen an anderen Orten, nicht wegen dieses Dorfes.
Die Bundesregierung verweist auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953, das Reparationsfragen zurückstellte, und auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Darin heißt es, weitere Reparationen seien nicht vorgesehen. Griechenland war nicht Vertragspartei, habe der Schlussakte aber nicht widersprochen. Deutsche Völkerrechtler halten die Ansprüche deshalb für erloschen. Griechische Juristen sehen die Zwangsanleihe als offenen Kredit, nicht als Reparation – und damit als unverjährt.