Causa Paal
Brisant: Gunkl warb gegen Missbrauch in der Kirche
Im Jahr 2013 trat Paal öffentlich als Unterstützer des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" auf. Eine der zentralen Forderungen der Initiative war damals ein Bundesgesetz zur staatlichen Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Heute muss sich der 64-Jährige selbst wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie wegen des Besitzes sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials vor Gericht verantworten.
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Teil des Unterstützungskomitees
Paal gehörte 2013 einem prominenten Unterstützungskomitee des Volksbegehrens an. Neben ihm warben unter anderem Schauspieler Cornelius Obonya, Kabarettist Dirk Stermann, Schriftsteller Thomas Glavinic und Wissenschaftlerin Renée Schroeder für die Initiative. Gefordert wurden unter anderem eine striktere Trennung von Kirche und Staat, der Abbau von Kirchenprivilegien sowie eine unabhängige staatliche Aufklärung von Missbrauchs- und Vertuschungsvorwürfen.
Heute steht Paal selbst im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Laut Anklage soll er im Jänner 2025 ein damals knapp vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Im Mai 2026 erstattete Paal Selbstanzeige. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden auf einem Computer laut Gericht 960 Bild- und 19 Videodateien mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial gefunden. Nach Angaben seines Anwalts sollen die Dateien bereits rund 13 Jahre alt sein und Paal habe seit vielen Jahren nicht mehr darauf zugegriffen.
Damit fällt das mutmaßliche Alter des sichergestellten Materials ungefähr in jene Zeit, in der Paal das Volksbegehren unterstützte. Daraus lässt sich allerdings weder ableiten, wann er die Dateien tatsächlich erlangte, noch besteht dadurch ein Zusammenhang zwischen seiner damaligen politischen Tätigkeit und den heutigen Vorwürfen.
Der Prozess beginnt am 22. Oktober am Wiener Landesgericht. Gemeinsam mit Paal stehen auch zwei Frauen vor Gericht, die ihn laut Anklage nach dem mutmaßlichen Übergriff erpresst haben sollen. Paal befindet sich auf freiem Fuß. Für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.