Benachteiligung?

Heftiger Bargeld-Streit um Italien-Seilbahn

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Ein Schild bei einer Seilbahn in Cortina d'Ampezzo sorgt für Diskussionen: Wer dort per Karte zahlt, spart fünf Prozent. Verbraucherschützer sehen darin eine Benachteiligung von Barzahlern.
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An der Kasse der Seilbahn Bai de Dones – auch als Cinque Torri bekannt – steht der Hinweis "Carta di Credito – sconto 5%". Die Bahn startet auf 1.889 Metern Höhe und bringt Wanderer in rund acht Minuten zum Rifugio Scoiattoli im Zentrum der Cinque Torri in den Dolomiten. Seit dem Sommer 2026 gibt es dort eine neue Regel: Bei Kartenzahlung gewährt der Betreiber einen Nachlass von fünf Prozent. Ein Ticket für Erwachsene für die Hin- und Rückfahrt kostet bar 30 Euro, während mit Karte nur 28,50 Euro fällig werden. Laut der Zeitung Corriere delle Alpi betrifft die Ermäßigung sämtliche Ticketkategorien.

Betreiber begründet die Ersparnis

Stefano Illing, der Präsident der Betreibergesellschaft Impianti Averau, weist Vorwürfe der Diskriminierung zurück. Gegenüber dem Medium il Dolomiti betont er, dass es sich um einen Rabatt und nicht um einen Aufschlag handle. Die Führung eines Betriebs in großer Höhe abseits von Ortschaften sei mit hohen Ausgaben für Kassenpersonal, Buchhaltung sowie Werttransporte verbunden. Die bargeldlose Zahlung vereinfache die Abläufe und spare Ressourcen. Diese Ersparnis reiche man direkt an die Kunden weiter. Es gehe darum, effizientes Verhalten zu belohnen und nicht darum, Barzahler zu bestrafen. Die offiziellen Tarife seien unverändert und bei der Provinz gemäß dem Regionalgesetz 21/2008 gemeldet.

Verbraucherschützer sieht klare Benachteiligung

Mauro Antonelli vom Studienbüro der Unione Nazionale Consumatori vertritt eine andere Position. In der Zeitung Il Gazzettino fordert er die sofortige Entfernung des Schildes. Er beruft sich dabei auf Artikel 62 des Verbraucherschutzkodex. Dieser verbietet zusätzliche Kosten in Bezug auf das gewählte Zahlungsmittel, was aus seiner Sicht auch bei einer Benachteiligung von Bargeld greift. Die juristische Kernfrage lautet nun, ob ein Preisnachlass für Kartenzahler rechtlich einem Aufschlag für Barzahler gleicht.

Ungewöhnlicher Schritt im Alpenraum

Die Situation gilt als außergewöhnlich, da viele Betriebe in den Alpen traditionally Barzahlung bevorzugen, teilweise Aufschläge für Karten verlangen oder Kartenzahlungen komplett ablehnen. Für Touristen bringt die digitale Abwicklung in Cortina zudem den Nebeneffekt mit sich, dass Wartezeiten an der Kasse umgangen werden können.