Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek wird um drei Monate verlängert, hat die FPÖ am Mittwoch bekannt gegeben. Am Nachmittag steht Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) als Auskunftsperson vor dem Ausschuss - seine Befragung hat kurz nach 14 Uhr begonnen.
Er habe als Anwalt Christian Pilnacek schon lag gekannt, persönlich habe er ihn erst in U-Ausschüssen im Parlament kennengelernt, sagt Stocker. Pilnacek habe ihm dann auch persönliche Überlegungen mitgeteilt, berichtet der Kanzler.
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Keine Journalistenfragen
Im Vorfeld hat Kanzler Stocker keine Frage der wartenden Journalisten beantwortet, er ist schnurstracks ins Lokal 1 "Erwin Schrödinger" gegangen.
Für die Abgeordneten interessant ist vor allem Stockers Zeit als einstiger Generalsekretär der Volkspartei. Den verstorbenen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek, um den sich der Untersuchungsausschuss dreht, habe er vor allem durch dessen Rechtsexpertisen für das Parlament gekannt, berichtete Stocker.
Auf eine einleitende Stellungnahme vor seiner Befragung durch die Abgeordneten verzichtete Stocker ebenso wie auf eine Wortspende beim Betreten des Ausschuss-Saales im Parlament. Von Verfahrensrichterin Christa Edwards nach der persönlichen Beziehung zu Pilnacek befragt, antwortete der Regierungschef, diesen bereits zu seiner Zeit als Anwalt gekannt zu haben. Die spätere Bekanntschaft habe sich aber darin erschöpft, "dass er mir seine Überlegungen zu legistischen Vorhaben im Parlament mitgeteilt hat".
Von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellte Daten hatten ergeben, dass Pilnacek in Einzelfällen auch ÖVP-Politiker, etwa den einstigen Bundeskanzler Sebastian Kurz, juristisch beraten hatte. "Ich habe es nicht wahrgenommen, dass es Beratungsleistungen für die Volkspartei gegeben hätte", antwortete Stocker auf eine in diese Richtung gehende Frage und präzisierte:
“Eine Zusammenarbeit im Sinne eines zusammen Arbeitens hat es überhaupt nicht gegeben.”
Kanzler Stocker
Stockers Mail-Wechsel mit Pilnacek
Konfrontiert wurde Stocker auch mit E-Mails zwischen ihm und Pilnacek, wonach sich der einstige ÖVP-Generalsekretär zu den damals geplanten Änderungen des Korruptionsstrafrechts geäußert hatte. Er habe versucht "zu retten, was zu retten ist", antwortete Stocker dem damaligen Justiz-Sektionschef, der die von der einstigen Justizministerin Alma Zadić (Grüne) vorangetriebene Maßnahme kritisiert hatte. Pilnacek habe "gesetzliche Anmerkungen" getroffen, erklärte Stocker die Nachricht.
Infrage stellten die Freiheitlichen auch das angeblich professionell distanzierte Verhältnis des damaligen ÖVP-Generalsekretärs zu Pilnacek. So habe ihn Pilnacek sowohl auf dessen beruflicher E-Mail-Adresse als auch auf dessen privater angeschrieben. Dementsprechend habe sich auch die Anrede geändert - von "Sehr geehrter Herr Generalsekretär" zu "Lieber Christian". Was in der kurzen Zeit dazwischen passiert sei? Es könne durchaus sein, dass sich das Verhältnis geändert habe, antwortete Stocker.
Polizist sah in Geisterfahrt keine suizidale Absicht
Am Vormittag wurde im U-Ausschuss jener Polizist befragt, der die Amtshandlung nach der Geisterfahrt des ehemaligen Sektionschefs geleitet hatte. Die Alarmierung zu dem Einsatz kam von der Dienststelle. Dann sei er mit seinem Dienstwagen dem Geisterfahrer entgegengefahren und habe versucht, diesen mit Signalen der Lichthupe anzuhalten, was schließlich auch gelungen sei, schilderte der Beamte: "Die beiden Pkw blieben Fahrzeugfront an Fahrzeugfront stehen." Pilnacek sei "sehr gefasst" gewesen und habe sich während der gesamten Amtshandlung "kooperativ" verhalten. Dessen Alkoholisierung sei aber an den Augen ersichtlich gewesen, Sprache und Motorik waren laut dem Polizisten jedoch nicht sonderlich beeinträchtigt.
Zu keinem Zeitpunkt sei ein Suizidversuch Thema gewesen, so der Polizist. Nicht nur, dass Pilnacek gefasst gewesen sei, er hätte auch 14 Kilometer Zeit gehabt, ein anderes Fahrzeug bzw. den Dienstwagen zu rammen. Die Amtshandlung lief mit Respekt ab: "Würde jede Amtshandlung so ablaufen, bräuchten wir keine bewaffneten Polizisten", sagte er. Jedenfalls könne er sich nicht erklären, wie es zu dem Eintrag im Akt gekommen sei, dass Pilnacek die Geisterfahrt in "suizidaler Absicht" begangen habe. Von ihm bzw. seinen Kollegen vor Ort stamme diese Einschätzung jedenfalls nicht.
Auch der danach befragte Polizist, der an diesem Tag als Offizier vom Dienst in der Landespolizeidirektion fungiert hatte, wusste nicht, woher der Aktenvermerk genau kam. Am Abend war das Thema Suizid jedenfalls im Telefonat mit den Beamten vor Ort kein Thema. Als er am Tag danach vom Auffinden Pilnaceks Leiche erfahren hatte, habe er aber noch einmal mit der Dienststelle gesprochen. Möglicherweise habe er da eine suizidale Absicht in der Möglichkeitsform erwähnt. Dabei habe er nämlich auch den Peer Support, also die Möglichkeit einer psychologischen Unterstützung, vorgeschlagen. Denn die Kollegen sollten sich keine Gedanken machen, dass nach ihrer Amtshandlung jemand zu Tode gekommen sei. So könnte es womöglich zu der Passage in dem Akt gekommen sein.