AK OÖ hat geklagt

Kein Erfolg mit "Abnehmen im Liegen": Unternehmen zahlte Geld zurück

Einen vierstelligen Betrag hat eine Oberösterreicherin für eine fragwürdige Abnehmmethode ausgegeben.
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Pro Anwendung bis zu 5 cm Körperumfang weniger. © Getty Images

Linz/Wien. 1.000 Euro hat eine Oberösterreicherin für eine fragwürdige Abnehmmethode ausgegeben: "Abnehmen im Liegen" lautete das Werbeversprechen. Laut Anbieter sollten pro Anwendung zwei bis fünf Zentimeter Körperumfang verloren gehen - und das weitgehend ohne Diät. Nach mehr als zehn Behandlungen stellte sich bei der Kundin aber kein Erfolg ein. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Diese erreichte die Rückzahlung des Geldes, wie sie am Freitag mitteilte.

Zuvor hatte die Frau selbst die Gebühr zurückgefordert, das Franchise-Unternehmen verweigerte dies aber. Also wandte sich die Betroffene an die AK, die sie bei einer Klage unterstützte. Die AK argumentierte, dass Abnehmen durch die versprochene Leistung unmöglich und die Konsumentin über die Wirksamkeit der angebotenen Leistung in die Irre geführt worden sei. Sie habe daher Anspruch auf die Rückerstattung der 1.000 Euro. Einen Tag vor der Gerichtsverhandlung zahlte das Unternehmen schließlich das Geld zurück.

Ohne Ernährungsumstellung zweifelhaft

"Derart fragwürdige Angebote gibt es wie Sand am Meer", warnen die Konsumentenschützer der AK. Auch wenn die Werbebotschaften noch so verlockend sind - ohne Ernährungsumstellung oder regelmäßige Bewegung seien sie allesamt nutzlos. Zudem sei nur durch langsames Abnehmen von maximal einem Kilo pro Woche mit einem langfristigen Erfolg zu rechnen.