Damit endet für den Norweger die Phase strenger Auflagen und permanenter elektronischer Überwachung auf dem königlichen Landsitz Skaugum. Die Anklagebehörde hatte gefordert, Høiby für mindestens vier weitere Wochen in Gewahrsam zu belassen, scheiterte mit diesem Vorstoß jedoch an den Argumenten der Verteidigung.
Auch interessant
Verteidiger setzen Freilassung vor Gericht durch
Die neu bestellten Rechtsanwälte Alexander Greaker und Daniel Storrvik traten vor dem Richter energisch für ein Ende der Freiheitsbeschränkung ein. In einer ungewöhnlich ausführlichen Anhörung, die streckenweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, befragte das Gericht mehrere Sachverständige zur aktuellen Lage.
Unter anderem sagten ein Vertreter der norwegischen Bewährungshilfe sowie ein Psychiater über die massiven psychischen Belastungen aus, die die dauerhafte Überwachung nach sich zieht. Anwalt Storrvik verwies auf die erdrückende Situation: "Es ist eine Isolation, die es für ihn sehr, sehr schwer macht." Zudem betonte die Rechtsvertretung folgende Entlastungspunkte:
- Keinerlei Verstöße: Während der gesamten Dauer der behördlichen Auflagen wurden keine Übertretungen gemeldet.
- Abkehr von Drogen: Høiby habe nachweislich unter Beweis gestellt, sich von Suchtmitteln fernzuhalten.
- Keine neuen Straftaten: Die Befürchtung akuter Wiederholungsgefahr sei nicht durch neue Vorfälle belegbar.
Staatsanwaltschaft plädierte auf Verlängerung
Die norwegische Anklagebehörde sah die Gesamtsituation grundlegend anders und pochte auf eine Fortdauer der Haft. Staatsanwältin Oda Karterud zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht über die richterliche Entscheidung und begründete ihren Antrag mit kürzlichen Entwicklungen.
Gegenüber der Zeitung "Aftenposten" hielt Karterud fest, man habe deutliche Umstände dargelegt, die gegen eine vorzeitige Entlassung sprechen würden. Wörtlich betonte die Juristin: "Wir haben dargelegt, was wir für Umstände der letzten Zeit halten, die darauf hindeuten, dass er noch nicht bereit ist, freigelassen zu werden. Dass die Zeit einfach noch nicht reif dafür ist." Das Richterkollegium folgte dieser Warnung vor möglichen neuen Verfehlungen jedoch nicht und ordnete die Aufhebung der Haft an.
Neun Monate Isolation auf Gut Skaugum
Die Chronologie der Maßnahmen reicht zurück bis zum Beginn des Jahres:
- 1. Februar: Ursprüngliche Festnahme und direkte Einlieferung in die Justizanstalt.
- Juli: Umwandlung der Haft in Hausarrest mit elektronischer Fußfessel in einem separaten Gebäude auf Skaugum.
- Strenge Regeln: Das herrschaftliche Anwesen durfte ausschließlich nach vorheriger behördlicher Bewilligung verlassen werden.
- Reglementierter Kontakt: Besuche bei seiner Mutter Mette-Marit im Haupthaus waren auf exakt drei Stunden pro Tag limitiert.
Mit dem aktuellen Beschluss fällt diese ständige Kontrolle weg, wodurch sich sein persönlicher Aktionsradius nach dreiviertel Jahren wieder normalisiert.
Jobsuche und Berufungsprozess im Februar 2027
Nach der Entlassung strebt Marius Borg Høiby nun die rasche Rückkehr in ein geordnetes Arbeitsverhältnis an. Bisherige Anstrengungen auf dem Arbeitsmarkt blieben laut Anwalt Storrvik erfolglos, da er über keinen Führerschein verfügt, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr unzureichend war und das enorme mediale Aufsehen eine Anstellung verhinderte. Vertraute aus seinem persönlichen Umfeld sollen ihn nun aktiv unterstützen.
Aus juristischer Sicht bleibt die Zukunft des Norwegers dennoch höchst ungewiss. Bereits im Juni erging ein nicht rechtskräftiges Urteil zu vier Jahren Haft wegen zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland. Da die Verteidigung zentrale Teile dieser Entscheidung angefochten hat, wird der Fall am 9. Februar 2027 in zweiter Instanz verhandelt. Bis zu einem rechtskräftigen Spruch gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.