Das sagt die Anklage

Kind missbraucht: Kabarettist drohen 5 Jahre Haft

© Andreas Tischler
Schwere Vorwürfe gegen einen österreichischen Kabarettisten: Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage erhoben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
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Wie es in der Anklage heißt, soll es Anfang 2025 zu einem sexuellen Übergriff auf ein unmündiges Kind gekommen sein. Darüber hinaus sollen Aufnahmen vorliegen, die den Mann im Zusammenhang mit der Tat zeigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, über einen längeren Zeitraum mindestens 960 Bilder und 19 Videos mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial erlangt beziehungsweise besessen zu haben.

Bis zu fünf Jahre Haft

Für die beiden dem Mann vorgeworfenen Straftaten sieht das Gesetz laut Staatsanwaltschaft jeweils eine Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch beim Oberlandesgericht Wien erheben. Einen Termin für eine Hauptverhandlung gibt es derzeit noch nicht.

Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Frauen ebenfalls angeklagt

Auch zwei Frauen müssen sich laut Anklage vor Gericht verantworten. Ihnen wird schwere Erpressung vorgeworfen.

Wie es in der Anklage heißt, sollen sie den Mann von Anfang 2025 bis Anfang Juni 2026 zu Zahlungen von insgesamt 189.000 Euro gedrängt haben. Dabei sollen sie mit der Veröffentlichung von Fotos gedroht haben.

Die beiden Frauen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Kabarettist liegt im Spital

Erst am Dienstag hatte der Kabarettist seine Premiere des neuen Programms "Apropos übrigens" im Wiener Stadtsaal kurzfristig abgesagt. Der Veranstalter teilte mit, dass die Vorstellung "aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit" verschoben werde. Auch weitere Auftritte bis Ende September wurden inzwischen verschoben.

Nach Informationen von oe24 befindet sich der Kabarettist seither in einem Spital. Über seinen aktuellen Gesundheitszustand oder die Gründe für den Spitalsaufenthalt ist öffentlich nichts Näheres bekannt.