Vorerst gestoppt

Klingbeils Zuckersteuer: Kanzler zieht die Notbremse

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Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil zur Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt. Der Vorschlag sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig, hieß es am Donnerstag aus Regierungskreisen gegenüber der dpa.
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Klingbeil hatte den Text erst am Mittwoch in die Ressortabstimmung gegeben. Einen Tag später zog das Kanzleramt die Notbremse.

Der Streit geht nicht um das Ob, sondern um das Wie: Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, die Bundesregierung habe die Einführung grundsätzlich beschlossen; offen sei nur die konkrete Ausgestaltung. Das Kanzleramt stellt dem entgegen, die vereinbarte Grundlage sei der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit. Davon weiche das Finanzministerium ab.

Zero-Getränke ausgenommen

Klingbeils Entwurf sah drei Steuerstufen vor, abhängig vom Zuckergehalt, zwischen 26 und 38 Cent je Liter. Greifen sollte die Abgabe ab fünf Gramm Zucker auf 100 Milliliter, frühestens am 1. Juli 2027. Ausgenommen bleiben sollten Zero-Getränke mit Süßstoffen, reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Das Ministerium rechnete mit 945 Millionen Euro im ersten Jahr, 1,155 Milliarden im zweiten und 1,18 Milliarden bis 2031. Die Kommission hatte nur zwei Stufen empfohlen, einen Höchstsatz von 32 Cent und Einnahmen von rund 450 Millionen Euro im Jahr. Klingbeil hätte damit nicht nur eine Stufe draufgesattelt, sondern das erwartete Aufkommen mehr als verdoppelt.

In der Union ist der Widerstand offen. Caroline Bosbach, Berichterstatterin im Landwirtschaftsausschuss, sagte dem Tagesspiegel, sie sei fassungslos und hochgradig irritiert. Der Vorstoß wirke fast wie eine Provokation; sie sei froh, dass das Kanzleramt eingegriffen habe. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein nannte die Steuer eine Belastung für mittelständische Getränkehersteller. Auch mehrere Länder lehnen sie ab.