Die Strafen

Kopftuch-Verbot: Das ändert sich im neuen Schuljahr

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Kopftuchverbot für unmündige Mädchen ++ Chancen-Bonus kommt.
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Das am 7. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland startende neue Schuljahr bringt unter anderem wieder ein Kopftuchverbot für unmündige Mädchen und eine verpflichtende Begleitung von suspendierten Schülern.Außerdem starten an rund der Hälfte der Pflichtschulen schulautonome Deutschförderkonzepte sowie an 400 Schulen Projekte mit zusätzlichen Personalressourcen durch den "Chancenbonus". Ab Oktober werden Leistungsdaten von Schulen veröffentlicht.

Kopftuchverbot gilt ab Schulstart

Meistdiskutiertes Thema im Vorfeld war die Neuauflage eines Kopftuchverbots für Mädchen bis 14 Jahre. Eine ähnliche Regelung (für Volksschulen) war vom Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben worden, auch die aktuelle dürfte wieder vor dem Höchstgericht landen (ein vorab eingebrachter Antrag wurde zurückgewiesen, da die Regelung noch nicht in Kraft war). Konkret sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die "das Haupt nach
 islamischen Traditionen verhüllen", an öffentlichen- und Privatschulen verboten.

Ausnahmen gelten etwa bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht. Trägt ein Mädchen in der Schule Kopftuch, müssen die Lehrkräfte die Schülerin zum Abnehmen auffordern. Passiert das nicht, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Strafen bis zu 800 Euro – auch mehrmals

In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich – diese können auch mehrfach verhängt werden, so Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bei einer Pressekonferenz, wo er betonte, dass das Gesetz durchgesetzt werde.

Weitere Änderungen: 400 Volks- und Mittelschulen, in denen besonders viele Kinder mehr Förderung brauchen, bekommen zusätzliches Unterstützungspersonal. Gefördert werden neben Lehrkräften etwa auch Schulpsychologinnen oder Sozialarbeiter, Theater-, Musik-und Tanzpädagoginnen und Trainer für Legasthenie und Dyskalkulie. Über den Bedarf können die 400 teilnehmenden Schulen selbst entscheiden. Insgesamt stehen rund 800 zusätzliche Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Im Oktober werden außerdem erstmals standortbezogene Schuldaten veröffentlicht.