Konsumentenschutz
Ministerium gewinnt Klage: Aus für Sondergebühren bei Ryanair
Ob das Michael O'Leary gefällt? Das Sozialministerium hat eine wegweisende Klage gewonnen - den Konsumenten könnte viel Geld erspart werden.
Konkret geht es um die vielen Gebühren, die Ryanair für Leistungen einhebt, die anderswo im Ticketpreis enthalten sind: Betroffen sind unter anderem die 55-Euro-Gebühr für den Flughafen-Check-in, 15 Euro für eine Bordkarte, 25 Euro Kleinkindergebühr, Gebühren für verpflichtende Familiensitze, Gepäckgebühren, Umbuchungsgebühren von 45 bis 60 Euro sowie Namensänderungsgebühren von 115 bis 160 Euro.
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Damit ist jetzt Schluss: Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt: Ryanair darf die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich nicht mit intransparenten und gröblich benachteiligenden Zusatzgebühren belasten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Sozialministeriums gegen 15 Gebührenklauseln in den Ryanair-Beförderungsbedingungen vorgegangen – 14 davon wurden vom OGH als rechtswidrig beurteilt.
Betroffene können sogar Geld zurückfordern
Für Betroffene heißt das: Wer solche Gebühren auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln bezahlt hat, kann Geld zurückfordern.
"Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten. Billigflug darf nicht heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet", sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Denn das Konzept ist klar. Ryanair verführt die Menschen mit günstigen Ticketpreisen zum Buchen - und kassiert mit den Gebühren hinterher ab.
Der OGH sagt nun: So geht es nicht. Gebühren müssen klar, verständlich und rechtlich zulässig sein. Versteckte Kosten und unfaire Klauseln haben keinen Platz.
Welche Gebühren betrifft das?
Check-in-Gebühr am Flughafen (55 Euro)
Gebühr für Boardingpass/Bordkarte (15 Euro)
Kleinkindergebühr (25 Euro)
Buchungsgebühr (50 Euro)
Gebühren für verpflichtende Familiensitze (6 bis 10 Euro)
Lagergebühr für Gepäck (unklar, wie teuer es am Ende wird) Umbuchungsgebühren (45 bis 60 Euro)
Namensänderungsgebühren (115 bis 160 Euro)
Ryanair muss die Bedingungen in Österreich anpassen, darf die rechtswidrigen Klauseln ab Mitte September 2026 nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen. Das bedeutet: Diese Gebühren sind Geschichte.
Wie können Konsument:innen ihr Geld zurückfordern?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet auf seiner Homepage einen Musterbrief für die Rückforderung von diesen Gebühren an: www.europakonsument.at
Königsberger-Ludwig: "Dieses Urteil ist ein starkes Signal: Billigflug darf nicht heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet."