Skandal-Prinz

Mit Fußfessel am Pool: Luxus-Haft für Marius

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Marius Borg Høiby genießt trotz einer Verurteilung zu vier Jahren Haft das Leben auf Schloss Skaugum. Der Skandalsohn verbringt seine Untersuchungshaft mit Fußfessel im königlichen Luxus.
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Der 29-jährige Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit verbringt seine Untersuchungshaft in seinem Haus auf dem Gelände von Schloss Skaugum. Dies geht auf eine Entscheidung des Richters zurück, die ihm den Verbleib auf dem königlichen Areal mit elektronischer Fußfessel gestattet. Das Gebäude wird ihm von seinem Stiefvater, Kronprinz Haakon, vermietet. Für das geplante Berufungsverfahren im Frühjahr 2027 hat dieser Zustand direkte rechtliche Folgen. Trotz strenger Auflagen wie einem Alkohol- und Drogenverbot berichtet die Zeitschrift "Se og Hør" von Grillabenden und Feiern mit Freunden im Park des Anwesens.

Marius Borg Høiby mit Mama Mette Marit © Getty Images

Große Freiheiten mit Fußfessel

Der von der Polizei gezogene elektronische Zaun wurde so bemessen, dass Marius Borg Høiby sich weitgehend frei bewegen kann. Er nutzt den Pool hinter dem Schloss, verbringt die Abende auf der Terrasse und besucht seine Mutter im Hauptgebäude, die sich einer Lungentransplantation unterziehen musste. Unangemeldete Kontrollen auf Substanzen können jederzeit durchgeführt werden; bei einem Verstoß droht die unmittelbare Rückkehr in eine Haftanstalt.

Anrechnung der Zeit auf Haftstrafe

Die im Schloss verbrachte Zeit wirkt sich direkt auf das Strafmaß aus. Laut Birgitte Storvik, Dozentin für Strafrecht, wird die Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle gemäß Paragraf 83 des norwegischen Strafgesetzbuches vollständig angerechnet. Jeder Tag auf dem königlichen Gelände verkürzt somit die spätere Gefängnisstrafe. Sollte die vierjährige Strafe wegen zweier Vergewaltigungen und weiterer Delikte im Berufungsverfahren aufrechterhalten werden, verringert sich die verbleibende Zeit in Unfreiheit deutlich.

Möglicher Freispruch im Berufungsverfahren

Rechtsexperte Jonas Jørstad betont, dass diese Haftform zwar juristisch regulär, in der Praxis jedoch stark privilegiert ist. Die Verteidigung strebt im Berufungsverfahren Freisprüche in zwei Vergewaltigungsfällen sowie einem Fall von häuslicher Gewalt an. Sollte das Gericht diesen Anträgen folgen, würde die Gesamstrafe erheblich reduziert werden, wodurch ein weiterer Gefängnisaufenthalt möglicherweise vollständig entfällt.