Wien greift durch

Müll-Sünder aufgepasst! Jetzt drohen hohe Kosten

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Wer in Wien öffentliche Flächen verschmutzt oder mit Graffiti verunstaltet, könnte künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden.
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Die Stadt plant noch heuer eine Verschärfung des Reinhaltegesetzes. Neben höheren Strafen sollen Verursacher auch für die vollständige Beseitigung der Schäden bezahlen. Eine geplante Regelung wirft allerdings Fragen auf: Unter bestimmten Voraussetzungen könnten auch Eigentümer für die Kosten verantwortlich werden.

Graffiti könnte richtig teuer werden

Wer öffentliche Flächen besprüht, soll künftig nicht nur mit einer Strafe rechnen müssen. Zusätzlich könnten die Kosten für die vollständige Wiederherstellung der beschädigten Oberfläche anfallen.

Je nach Schaden kann das unterschiedliche Arbeiten umfassen: etwa eine spezielle Oberflächenbehandlung, das Abtragen und Erneuern einer Deckschicht oder eine neue Versiegelung. Ziel ist, dass nach der Beseitigung keine sichtbaren Beeinträchtigungen zurückbleiben.

Auch bei anderen Verschmutzungen könnten umfangreiche Maßnahmen notwendig sein – beispielsweise dann, wenn Erdreich oder Gewässer betroffen sind. Wie teuer die Wiederherstellung wird, hängt vom jeweiligen Schaden ab.

Müssen auch Eigentümer bezahlen?

Besonders umstritten könnte eine weitere Bestimmung des Gesetzesentwurfs werden. Kann der Verursacher nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, könnten die Verpflichtungen auf den Eigentümer übergehen.

Im Entwurf werden unter anderem Einkaufswagerl genannt, die Supermarktketten gehören. Die geplante Regelung könnte damit Handelsunternehmen betreffen, wenn ihre Einkaufswagerl unerlaubt zurückgelassen werden und dadurch Kosten entstehen.

Auch andere Fälle werfen Fragen auf: Was passiert beispielsweise, wenn Spraydosen gestohlen und anschließend für Sachbeschädigungen verwendet werden?

Die Stadt stellt laut den vorliegenden Informationen klar, dass Eigentümer gestohlener Spraydosen in solchen Fällen weder bestraft noch zum Kostenersatz herangezogen werden sollen.

Supermärkte prüfen mögliche Folgen

Für Handelsunternehmen könnte die geplante Novelle zusätzliche Verpflichtungen bedeuten. Billa erklärte, man wolle sich in den weiteren Prozess einbringen und die vorgeschlagenen Änderungen genau prüfen. Hofer bezeichnete das Problem mit zurückgelassenen Einkaufswagerln für das eigene Unternehmen als vernachlässigbar. Eine konkrete Stellungnahme von Spar zu möglichen Gegenmaßnahmen lag in den vorliegenden Informationen nicht vor.

Die Stadt hält den Entwurf rechtlich für tragfähig. Mehrere Magistratsabteilungen und die Magistratsdirektion hätten die geplanten Änderungen geprüft und grünes Licht gegeben. Bei den Einkaufswagerln argumentiert die Stadt, dass Supermärkte bislang nicht ausreichend gegen das Problem vorgegangen seien.

Entscheidung steht noch aus

Noch ist die Verschärfung nicht beschlossen. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 6. November. Bis dahin können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingebracht werden.

Erst danach wird sich zeigen, ob und in welcher Form die Novelle tatsächlich beschlossen wird. Bis dahin bleibt offen, welche konkreten Pflichten künftig für Verursacher und Eigentümer gelten werden.