Laut Gericht

Mutter bekommt 87 Gaming-Konten ihres toten Sohnes

© APA/AFP/JADE GAO (Symbolbild)
Ein chinesisches Gericht hat sich mit der Frage beschäftigt, was passiert mit einem Account, wenn der Besitzer stirbt? In diesem Fall wollte die Mutter eines verstorbenen 36-Jährigen die Konten übernehmen.
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In China musste sich ein Gericht mit einem interessanten Erbstreit auseinandersetzen. Eine Mutter wollte Zugang zu den 87 Gaming-Accounts ihres Sohnes erhalten. Das Unternehmen verweigerte dies. Der 36-jährige Mann starb an Krebs und legte die Konten zwischen 2010 und 2021 beim Spieleentwickler Changyou an. Der Mann sammelte über die Jahre viele wertvolle virtuelle Gegenstände. Die Frau zog aus diesem Grund vor Gericht.

Die Mutter wollte die Accounts nicht nur für die Erinnerung an ihren Sohn haben. Wie das Gericht angibt, lebt die Frau mit einem geringen Einkommen und ohne familiäre Unterstützung. Die Gaming-Accounts könnten ihr finanziell helfen. Jedoch lehnte Changyou ab. Sie argumentierten, dass laut ihren Nutzungsbedingungen alle Rechte an Accounts, Spielerfiguren und virtuellen Gegenständen bei ihnen liegen würden.

Gericht entscheidet zugunsten der Mutter

Nun hat sich ein Gericht in Peking zugunsten der Mutter entschieden. Innerhalb von 15 Tagen muss das Unternehmen alle 87 Accounts auf ihren Namen übertragen. Aber die Richter stellten klar, dass die Frau nur die Nutzungsrechte und den damit verbundenen wirtschaftlichen Wert der Accounts erhält. Sie besitzt somit nicht das Eigentum an den Konten selbst.

Für die Mutter ist dies genug. Sie will die Konten verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wie das Gericht angibt, ist sie die alleinige Erbin der Accounts. Die Tochter des Verstorbenen hat auf ihre Erbansprüche verzichtet.

Urteil als Grundlage für andere Verfahren

Der Fall kann laut chinesischen Medien als ein Beispiel für künftige Verfahren rund um digitale Vermögenswerte dienen.  Dabei haben die Richter entschieden, dass das Unternehmen weiterhin Eigentümer der Accounts bleibt, aber die wirtschaftlichen Interessen können vererbbar sein.

Der vorsitzende Richter betonte zudem, dass die Nutzungsbedingungen von Plattformen das gesetzliche Erbrecht nicht aushebeln können.