AK bietet Hilfe an

Nach Festival-Aus in Wels: AK fordert Rückerstattung

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Laut AK OÖ haben die Ticketbesitzer auch Anspruch auf eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Der Veranstalter sollte schriftlich zur Rückerstattung aufgefordert werden.
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Wels. Die kurzfristige Absage eines Hip-Hop-Festivals in Wels sorgt bei vielen Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern für Verunsicherung. Die Veranstaltung hätte am 7. und 8. August auf der Welser Trabrennbahn stattfinden sollen. Wenige Tage vor Beginn wurde das Festival abgesagt. Informationen zur Rückerstattung der Tickets fehlten zunächst auf der Website des Veranstalters.

Besucher haben Anspruch auf Rückerstattung

Die Arbeiterkammer Oberösterreich weist darauf hin, dass Besucher Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises haben. Betroffene sollten den Veranstalter möglichst rasch schriftlich zur Rückerstattung auffordern und eine Frist von 14 Tagen setzen. Eine Verschiebung der Veranstaltung auf das kommende Jahr müssen Konsumentinnen und Konsumenten laut Arbeiterkammer nicht akzeptieren.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückzahlung, bietet die Arbeiterkammer rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche an. Sollte der Veranstalter allerdings nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht das Risiko, dass Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer auf ihren Kosten sitzen bleiben.