Wichtige Neuerungen

Neue Steuer und Co.: DAS ändert sich alles im Oktober

© Getty Images
Mit dem Oktober kommen in Österreich mehrere gesetzliche Änderungen. Für Konsumenten besonders interessant sind eine neue Paketsteuer, ein verpflichtender Widerrufsbutton in Online-Shops und strengere Vorschriften für bestimmte E-Mopeds. Auch bei der Belegausgabe gibt es eine Neuerung.
Zur Vollversion des Artikels

Zwei Euro Paketsteuer

Ab 1. Oktober 2026 wird in Österreich eine eigene Paketsteuer eingeführt. Sie beträgt zwei Euro pro Paket und betrifft grundsätzlich Paketzustellungen im Rahmen von Versandhandelsgeschäften an Privatkunden. Die Steuer richtet sich vor allem an größere Versandhändler: Steuerpflichtig sind grundsätzlich Händler, deren Versandhandelsumsatz in Österreich im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen hat.

Für Konsumenten bedeutet das nicht automatisch, dass bei jeder Online-Bestellung zwei Euro zusätzlich verrechnet werden. Die Steuer ist zunächst vom Versandhändler zu entrichten. Ob und in welcher Form Unternehmen die zusätzlichen Kosten an Kunden weitergeben, bleibt ihnen überlassen.

E-Mopeds müssen auf die Straße

Eine besonders wichtige Änderung betrifft bestimmte elektrische Mopeds. Ab 1. Oktober werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher unter bestimmten Voraussetzungen als Fahrräder behandelt wurden, rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft.

Damit gelten künftig Moped-Regeln: Betroffene Fahrzeuge brauchen eine Zulassung, ein Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Lenker ist eine entsprechende Lenkberechtigung erforderlich, außerdem gilt Helmpflicht. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs sein, sondern müssen auf der Fahrbahn fahren. Auch die regelmäßige Begutachtung wird vorgeschrieben.

Gerade für Essenszusteller ist die Änderung relevant, da viele von ihnen solche Fahrzeuge verwenden. Das Inkrafttreten wurde deshalb bewusst auf Oktober verschoben, damit sich Betroffene auf die neuen Vorschriften vorbereiten können.

Online-Shopping: Widerruf wird einfacher

Auch beim Online-Handel ändert sich etwas. Ab 1. Oktober müssen Webshops für Verbraucher eine leicht zugängliche elektronische Möglichkeit zum Widerruf bestimmter online abgeschlossener Fernabsatzverträge anbieten. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es ermöglichen, einen Vertrag ähnlich einfach zu widerrufen, wie er online abgeschlossen wurde.

Für Online-Händler kommen damit neue Informations- und Gestaltungspflichten hinzu. Bereits ab Ende September gelten zudem zusätzliche Informationspflichten, unter anderem zu Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantien und umweltfreundlichen Liefermöglichkeiten.

Beleglotterie startet

Ebenfalls im Oktober soll die Beleglotterie starten. Sie soll Konsumenten dazu animieren, beim Einkauf den Registrierkassenbeleg mitzunehmen. Hintergrund ist der Versuch, die ordnungsgemäße Erfassung von Umsätzen zu fördern. Die entsprechende Regelung sieht einen Start mit 1. Oktober 2026 vor.

Damit kommen im Oktober mehrere Änderungen gleichzeitig: Für Online-Käufer wird der Widerruf einfacher, große Versandhändler müssen sich auf die neue Paketsteuer einstellen und bei bestimmten E-Mopeds ändern sich die Regeln grundlegend. Besonders Besitzer solcher Fahrzeuge sollten daher rechtzeitig prüfen, ob Zulassung, Versicherung, Kennzeichen und Führerschein bereits geregelt sind.

Spritbreisbremse

Autofahrer sollen im Oktober entlastet werden. Die Bundesregierung plant für Oktober und November eine neue Spritpreisbremse, mit der Benzin und Diesel an der Zapfsäule um mehr als zwölf Cent pro Liter günstiger werden sollen. Dafür soll die Mineralölsteuer um bis zu 6,7 Cent je Liter gesenkt werden. Zusätzlich ist eine Begrenzung der Margen von Mineralölunternehmen um 3,5 Cent je Liter vorgesehen. Durch den niedrigeren Preis fällt außerdem weniger Mehrwertsteuer an. Insgesamt ergibt sich daraus laut Regierung eine Entlastung von rund 12,2 Cent je Liter

© Getty