Linke in Berlin

Personenschützer wollen nicht für Eralp arbeiten

Die Linke-Spitzenkandidatin Elif Eralp,
© dpa
Wer regieren will, kann keine Kontakte zur organisierten Kriminalität oder zu Terrorunterstützern pflegen - die aufgeflogenen Skandale der Berliner Wahlsieger Die Linke werden auch aktuell bei der Polizei diskutiert. Die Frage, die sich Personenschützer stellen: Warum sollen sie ein erhöhtes Risiko auf sich nehmen?
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Noch ist Elif Eralp nicht Regierende Bürgermeisterin. Aber sollte sie das Rote Rathaus übernehmen, stünde ihr nach Berliner Praxis Schutz der Sicherheitsstufe 1 zu: ein gepanzerter Dienstwagen, zehn Bodyguards bis zu 16 Stunden am Tag, eine Wache vor der Privatwohnung. Das Landeskriminalamt würde zuvor eine Gefährdungsanalyse erstellen. In der Polizei, so die BILD, wird über diese künftige Aufgabe bereits emotional diskutiert – nicht weil Eralp selbst dem Clan-Milieu zugeordnet wird, sondern weil Teile ihrer Partei nach der Wahl ins Zwielicht geraten sind.

Die Polizeibeamten lasen ebenfalls alle Berichte über die Neuköllner Wahlparty, auf der Issa Remmo auftauchte, und über die Chatnachrichten des Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak an Remmos Sohn Firas mit "Grüßen mit Respekt" an den Vater.

Koçak hat sich entschuldigt und lässt seine Arbeit im Innenausschuss ruhen und spricht von einem Fehler. Ein Rücktritt ist das nicht.

Elif Eralp sagt dazu, Remmo war nicht eingeladen und sei wieder fortgeschickt worden; mit organisierter Kriminalität wolle man nichts zu tun haben. Unabhängig davon sorgt ein Instagram-Video der Linksjugend für Kopfschütteln, in dem die Polizei als "krimineller Clan" mit Waffen und Schlagstöcken bezeichnet wird.

Personenschutz rechtlich zwingend

GdP-Landeschef Stephan Weh bestätigt die Diskussionen in der Truppe, berichtet die BILD: Wer regieren wolle, könne keine Kontakte zur organisierten Kriminalität oder zu Terrorunterstützern pflegen – das erhöhe das Risiko für die Schützer. Zugleich betont er: Personenschützer arbeiteten hochprofessionell und erfüllten den Auftrag unabhängig von der politischen Haltung der Schutzperson.

Das ist rechtlich auch zwingend - Polizeisprecher Martin Stralau verweist auf das Neutralitätsgebot: Dienstliche Anordnungen dürfen nicht aus persönlichen oder politischen Vorbehalten verweigert werden. Nur persönliche Befangenheit käme als Ausnahme infrage. Eine "Dienstverweigerung aus Weltanschauung" gibt es für diesen Job nicht.

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