Mitarbeiterprämie

Neuer 500-Euro-Bonus kommt ab Juli

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Ab Juli können sich Arbeitnehmer in Österreich über einen neuen Bonus freuen. Die Regierung ermöglicht eine steuerfreie Prämie, die Beschäftigte zusätzlich entlasten soll.
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Die Bundesregierung hat laut einem Bericht von "Finanz.at" mehrere steuerliche Änderungen beschlossen. So wird es unter anderem auch im Jahr 2026 wieder eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geben. Zwischen Juli und Dezember 2026 können Unternehmen ihren Beschäftigten bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen. Die Prämie soll eine zusätzliche Entlastung darstellen und ist, wie bereits bei früheren Modellen, komplett von der Lohnsteuer befreit. Ob man das Geld aber wirklich bekommt, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab – einen gesetzlichen Anspruch auf die freiwillige Prämie gibt es nämlich nicht.

Bis zu 3.000 Euro möglich

Ganz ohne Einschränkungen kommt die neue Regelung nicht, für manche Arbeitnehmer kann jedoch sogar ein noch höherer Betrag herausspringen. Wer neben der Mitarbeiterprämie zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung erhält, darf sich insgesamt über maximal 3.000 Euro steuerfrei freuen. Jeder Betrag, der diese Grenze überschreitet, muss regulär versteuert werden. Ebenfalls gesetzlich geklärt wurde die steuerfreie Behandlung von Feiertagsentgelten. Um bisherige Unsicherheiten bei diesen Zuschlägen aus dem Weg zu räumen, profitieren davon künftig ausdrücklich auch Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, wie beispielsweise Saisonarbeitskräfte.

Neue Gebühren im Aufenthaltsrecht

Neben den Neuerungen für Beschäftigte wurden auch neue Gebühren im Bereich des Aufenthaltsrechts beschlossen. Hintergrund dieser Anpassung ist die Umsetzung des europäischen Asylpakts. In Zukunft kostet die Ausstellung oder die Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Personen ab 16 Jahren 91 Euro. Für Minderjährige beläuft sich der Betrag auf 39 Euro.

Änderungen bei den Reisekosten

Eine weitere Neuerung betrifft die Reisekostenvergütung. Der erhöhte Beförderungszuschuss wird abgeschafft und die steuerfreie Obergrenze künftig an den Kosten des "Klimaticket Ö Classic" orientiert. Beträge, die darüber hinausgehen, müssen künftig versteuert werden.