Ab 2027
Obergrenze für Bargeld: Das muss man jetzt wissen
Am Samstag, 10. Juli 2027, tritt in der Europäischen Union eine neue Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr in Kraft. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Ab diesem Tag dürfen Unternehmen und Selbstständige Zahlungen über 10.000 Euro nicht mehr in bar abwickeln. Dies gilt sowohl für Ausgaben als auch für Einnahmen von Firmen.
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Neue Kontrollschwelle kommt
Zusätzlich wird eine Ausweispflicht eingeführt. Gewerbliche Verkäufer müssen ab einer Summe von 3.000 Euro in bar die Identität ihrer Kunden feststellen und diese dokumentieren. Größere Geldbewegungen sollen dadurch leichter nachvollziehbar werden.
Freiheit für Private
Für private Geschäfte ändert sich durch die neue EU-Regelung nichts. Wer von privat an privat ein Auto oder wertvolle Gegenstände verkauft, darf weiterhin Summen über 10.000 Euro bar übergeben. Auch der Besitz, das Abheben oder das Einzahlen großer Bargeldbeträge auf ein eigenes Konto bleibt uneingeschränkt erlaubt.
Auswirkungen auf Österreich
Die Verordnung gilt direkt in den Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien oder den Niederlanden. Während manche Länder bereits Limits haben, hatten andere – wie Deutschland – bisher keine allgemeine Grenze. Auch in Österreich gibt es derzeit keine generelle Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Nach aktuellem Stand wird das Limit aber auch hierzulande schlagend. Nationale Verschärfungen oder Sonderregelungen wurden für Österreich bisher noch nicht angekündigt, obwohl einzelne Staaten grundsätzlich strengere Limits festlegen dürften.