Österreichs Haushalten droht eine vorzeitige Erhöhung der ORF-Gebühr. Obwohl der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut der aktuellen Gesetzeslage eigentlich bis zum Ende des Jahres 2029 stabil bleiben sollte, steht nun eine deutliche Anhebung bereits ab dem Jahr 2028 im Raum. Grund dafür sind massive finanzielle Einschnitte, die den Sender unerwartet hart treffen.
Konkret geht es um eine kolportierte Erhöhung von rund zehn Prozent. Damit würde die jährliche Haushaltsabgabe von derzeit 183,60 Euro auf deutlich mehr als 200 Euro pro Haushalt ansteigen. Diese Pläne sorgen bereits für heftige Debatten in der heimischen Medienpolitik.
Budget-Einschnitt von 93 Millionen Euro als Auslöser
Der Auslöser für diesen weitreichenden Schritt ist der Wegfall eines jährlichen Bundeszuschusses in der Höhe von stolzen 93 Millionen Euro. Diese Zahlung wird ab dem Jahr 2027 im Rahmen des staatlichen Budgetsanierungsprogramms komplett gestrichen. Für den ORF bedeutet das ein extremes Loch in der Kassa, das rund acht Prozent des gesamten jährlichen Budgets ausmacht.
Mit diesem Bundeszuschuss wurde bisher ausgeglichen, dass der ORF seit der Einführung der neuen Haushaltsabgabe keine Vorsteuer mehr geltend machen kann. Der Wegfall dieser Kompensation bringt den Sender in eine schwere finanzielle Schieflage. Der designierte ORF-Generaldirektor Clemens Pig sparte nicht mit scharfer Kritik an den Plänen der Bundesregierung und bezeichnete die Kürzung als "verdammt kurzfristig".
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Unabhängige Prüfungskommission am Zug
Um den drohenden Finanzbedarf abzufedern, hat die amtierende ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher nun den gesetzlich vorgegebenen Prozess für eine vorzeitige Anpassung der Haushaltsabgabe offiziell eingeleitet. Nun liegt der Ball bei einer unabhängigen Prüfungskommission.
Diese Kommission wird im Auftrag der zuständigen Medienbehörde ganz genau untersuchen, ob die aktuellen Einnahmen des Senders ausreichen, um den gesetzlich verankerten öffentlich-rechtlichen Auftrag überhaupt noch im vollen Umfang zu erfüllen. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass eine Finanzierungslücke besteht, wird dem ORF-Stiftungsrat eine Erhöhung vorgeschlagen.
Der mehrstufige Weg zur Erhöhung
Der Weg zu einer höheren Gebühr ist allerdings an strenge gesetzliche Hürden gebunden und erfolgt in mehreren Schritten:
- Initiierung: Die Generaldirektion leitet das Verfahren ein und die Medienbehörde beauftragt die Prüfungskommission.
- Empfehlung: Bei festgestelltem Bedarf schlägt die Kommission dem ORF-Stiftungsrat eine konkrete Erhöhung vor.
- Beschlussfassung: Der Stiftungsrat muss der vorgeschlagenen Anpassung formell zustimmen.
- Einspruchsrecht: Der Publikumsrat hat nach der Entscheidung das Recht, Einspruch gegen die Erhöhung zu erheben.
- Medienbehörde: Die Behörde prüft abschließend, ob das gesamte Verfahren gesetzeskonform abgelaufen ist.
Eine endgültige Entscheidung über die tatsächliche Belastung der Haushalte ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefallen.
Sollte die Kommission oder die zuständigen Gremien die Erhöhung der Haushaltsabgabe ablehnen, müsste der ORF den Gürtel wesentlich enger schnallen. In diesem Fall stehen drastische Sparmaßnahmen im Raum, die das Programmangebot von ORFI bis ORFIII uns über FM4 etc. weiter verstärkt betreffen würden.