FALL Jennifer S.

Mordfall Jennifer S. - jetzt Prozess gegen »dunklen Herrscher«

Das letzte Selfie mit ihrem Freund, der jetzt angeklagt ist. Danach verschand Jenni S.
© zVg
Spannende Prozesswoche: Am Donnerstag steht ein 33-jähriger Landschaftsgärtner vor Gericht, der vor acht Jahren die lange vermisste Jennifer S. getötet und ihre Leiche dann im Wald versteckt haben soll.
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Wien, NÖ. Zur Erinnerung: Die lebensfrohe Jus-Studentin Jennifer S. verschwand im Jänner 2018 spurlos aus ihrer Wohnung in der Brigittenau. Ihr damaliger Partner - von dem sie sich zuletzt getrennt hatte - stand von Beginn an unter Verdacht, der Niederösterreicher bestritt jedoch jahrelang jede Beteiligung.

Die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich sogar eingestellt. Maßgeblich war es die Mutter der Abgängigen, die den Fall fast im Alleingang klärte und den Verdächtigen, der mittlerweile den Namen geändert hatte und sich jetzt Mairon K. nennt (Mairon ist der ursprüngliche Name von Sauoron, den dunklen Herrscher in der bekannten Fantasy-Welt Herr der Ringe), so lange unter Druck setzte, bis er sich heuerte stellte. Und freiwillig alles zugab und die Ermittler sogar zum Grab im Wald führte.

Ein Mann und eine Frau stehen nebeneinander und lächeln in die Kamera, Gesichter verpixelt.
En Bild des Paares, als sie noch glückliche Zeiten miteinander verbrachten. Mit dem Bztweiehungsende kam der Horror. © zVg

Die Ermittlungsbehörden dagegen beschreiben es wie folgt, weshalb es jetzt am Donnerstag zum Mordprozess gegen den 33-jährigen Beschuldigten kommt: "Nach umfangreichen Ermittlungen und neuerlicher Konfrontation mit dem gegen ihn bestehenden Tatverdacht sowie den belastenden Beweisergebnissen hat der Angeklagte letztlichim Dezember 2025 die Tat gestanden und die ermittelnden Beamten zum Auffindungsort des Leichnams geführt."

Die Strafdrohung gegen Mairon K. - der von  der bekannten Anwältin A>strid Wagner vertreten wird - beträgt zehn bis zu zwanzi
gJahren oder lebenslang. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 StGB beantragt, weil der junge Landschaftsgärtner laut eingeholtem Sachverständigengutachten zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig war, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch zu befürchten ist, dasse
r in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen werde.

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