Affären
Pilnacek-U-Ausschuss geht in die Sommerpause
Der von der Staatsanwaltschaft Krems beauftragte Christian Matzenauer verteidigte sein eigenes Gutachten. Durch die Dauer bis zur Obduktion seien keine Nachteile entstanden. Davor war der Berliner Privatgutachter Michael Tsokos geladen, der von Buchautor und Ex-Politiker Peter Pilz beauftragt worden war.
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Als behördlich beauftragter Sachverständiger hatte Matzenauer in seinem Gutachten keine Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat angeführt. Bei Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft habe er festgehalten, dass er die Obduktion erst Tage später durchführen könne. Bei guter Kühlung sei das kein Problem, eine Fäulnis bis dahin nicht eingetreten. "Ich bin davon überzeugt, dass es zu keiner Befundveränderung gekommen ist."
In Niederösterreich gebe es neben ihm noch einen anderen Mediziner, der Obduktionen durchführt, sagte Matzenauer. Der Todeszeitpunkt sei im Fall des Ex-Sektionschefs Christian Pilnacek nicht Teil des Auftrags gewesen und auch normalerweise nicht gefragt. Die entsprechenden Messungen hätten bei Bedarf bereits am Fundort der Leiche durchgeführt werden müssen. Private Zusatzgutachten seien grundsätzlich unüblich. In diesem Fall gebe es einige Übereinstimmungen, manches sei für ihn aber "nicht nachvollziehbar".
Privaten Gutachtern lagen keine Bilder vor
Sowohl der am Mittwoch befragte Rechtsmediziner Stefano Longato als auch Tsokos hatten private Gutachten für den Buchautor Pilz erstellt, aber für ihre Gutachten keinen Zugang zum Akt und auch Pilnaceks Leiche nie gesehen.
Er habe in seinem Gutachten nie behauptet, dass er von einem Tötungsdelikt ausgehe, sondern nur, dass es einige Fragen gebe, die aus seiner Sicht im offiziellen - "handwerklich gut gemachten" - Obduktionsbericht nicht ausreichend beantwortet seien, sagte der Tsokos in seinem Eingangsstatement. Daran halte er auch fest. Der deutsche Rechtsmediziner betonte aber, dass ihm keine Lichtbilder der Leiche vorgelegen seien, was "ein großes Manko" sei.
Obduktion nach sechs Tagen zu spät
Es gebe viele Befunde, die auf ein Ertrinken von Ex-Sektionschef Christian Pilnacek hinweisen, andere würden dagegen nicht dazu passen. Die in den inneren Organen gefundenen Kieselalgen würden in Deutschland etwa nie als Beweis für einen Ertrinkungstod gelten, weil die Algen überall - auch im Trinkwasser - vorkämen. Beweise für konkurrierende Todesursachen habe er aber auch keine gefunden.
Breiten Raum in der Befragung nahm das Vorgehen der österreichischen Behörden im Vergleich zum Prozedere in Deutschland ein. Eine Obduktion des Leichnams hätte in Berlin innerhalb von Stunden stattgefunden und nicht erst nach sechs Tagen wie im Fall Pilnaceks, das sei zu spät, meinte der Experte. Zudem wäre ein Rechtsmediziner in Berlin bereits zuvor zum Fundort der Leiche gekommen und hätte die Leichenbeschau vor Ort samt Messung der Körpertemperatur durchgeführt.
Zur Klärung von heiklen Fragen der höchsten Geheimhaltungsstufe, die etwa den Zustand des aufgefundenen Leichnams betreffen, wurde der Untersuchungsausschuss anschließend neuerlich in ein abhörsicheres Lokal verlegt, die Medien wurden ausgeschlossen. Für Aufregung sorgte später eine von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger verschickte Presseaussendung. FPÖ und Grüne sahen darin möglicherweise einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Sie beantragten eine weitere Prüfung.
Kritik an Befragung von Privatgutachtern
Über den möglichen Erkenntnisgewinn der Befragungen der Privatgutachter waren die Meinungen der Fraktionen vor Beginn der Sitzung erneut weit auseinandergegangen. Die NEOS boykottierten wie bereits am Vortag die Befragung des Privatgutachters, weil dieser aus ihrer Sicht keinen Beitrag zum Untersuchungsgegenstand leisten kann. Ganz anders die Beurteilung von FPÖ und Grünen. In der Befragung des ersten Privatgutachters am Vortag seien bereits strukturelle Defizite in der heimischen Gerichtsmedizin aufgedeckt worden, so FPÖ-Mandatar Thomas Spalt.
Der Untersuchungsausschuss pausiert nun bis zum 16. September. Erstmals sollen hochrangige Politiker kommen: Auf der Ladungsliste stehen der ehemalige Innenminister Wolfgang Sobotka und der derzeit amtierende, Gerhard Karner (beide ÖVP). Die FPÖ will wissen, ob diese die Ermittlungsarbeit beeinflusst haben. Nach insgesamt sechs Befragungstagen im Herbst soll der U-Ausschuss bei einer Sitzung am 3. November die Beweisaufnahme beenden - vorausgesetzt, er wird nicht verlängert.