Fehlende Reformen
Rechnungshof lässt kein gutes Haar am Budget
Es fehlten strukturelle Maßnahmen in finanzierungsintensiven Bereichen. Solche gesamtstaatlichen Reformen wären beispielsweise in den Sektoren Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung und Energie erforderlich. Nötig sei dabei ein gebietskörperschaftenübergreifender Reformwille.
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Vermisst wird vom Rechnungshof eine Vereinfachung des Steuerrechts. Im Gegenteil erkennt man durch das Gesetzesbündel sogar eine Erhöhung der Komplexität der steuerlichen Bestimmungen. Explizit verwiesen wird beispielsweise auf die Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes, die Abschaffung des Telearbeits- und des Arbeitsplatz-Pauschales sowie auf die Etablierung eines Sachbezugs für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von Null.
Kritik an Mehrbelastung für E-Autos
Auf letzteren Punkt fokussiert der ÖAMTC seine Kritik am Gesetzesvorhaben. Der Autofahrer-Club meint in seiner Begutachtungsstellungnahme, dass nach Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer per April 2025 nun durch den Entfall der Sachbezugs-Befreiung mit einem weiteren Dämpfer für die Elektromobilität in Österreich zu rechnen sei. Ein zusätzlicher Effekt sei, dass ein Rückgang der Anschaffung von E-Autos durch Unternehmen zu erwarten sei. Damit sinke in weiterer Folge das Angebot an erschwinglichen elektrischen Gebrauchtfahrzeugen, welche insbesondere für private Käufer von Interesse seien.
Der Erhöhung der Körperschaftssteuer widmet sich der Rechtsanwaltskammertag in seiner Stellungnahme. Vorgesehen ist, dass bei Einkommensteilen über einer Million Euro ein Satz von 24 (statt 23) Prozent anzuwenden ist. Für die Rechtsanwälte besteht damit die Gefahr, dass eine abschreckende Wirkung auf ausländische Investoren entsteht und somit die Attraktivität des Standorts sinkt.
Auch jede Menge anderer Details des Gesetzesbündels werden von den Rechtsanwälten kritisch gesehen, etwa die Anhebung der Bagatellberufung von 2.700 auf 3.500 Euro. Bei einem Streitwert bis zu dieser Höhe sind Anfechtungen eingeschränkt. Ebenfalls abgelehnt wird die weitere Verlängerung jener Regelung, mit der Rechtsanwälte zur Übernahme von Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden. Dies stelle ein "Sonderopfer" für die Berufsgruppe dar.
Mittel für Ausbau der Kinderbetreuung "nicht annähernd ausreichend"
Relativ wenige Anmerkungen gibt es vom Amt der Wiener Landesregierung. Festgehalten wird jedoch, dass die für die Einführung des zweiten verpflichteten Kindergartenjahrs vorgesehene Aufstockung um 80 Millionen Euro (ab dem Jahr 2028) nicht annähernd ausreichend sei, um den damit verbundenen Mehraufwand abzudecken.
Kritisch gesehen wird in unterschiedlichen Stellungnahmen die Kürze der Begutachtungsfrist. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass eine umfassende Würdigung des Pakets nicht möglich gewesen sei.