Petition

Rechtsanwälte gegen Tierquälerei

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Fälle von Tierquälerei werden immer häufiger gemeldet. Ob dies bedeutet, dass Tierquälerei tatsächlich zunimmt oder ob immer mehr Menschen Tierquälerei entschieden ablehnen und melden, anstatt wegzusehen, lässt sich so einfach nicht beantworten. Doch eines ist klar:
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Tierquälerei ist eine jener Straftaten, die von der Bevölkerung moralisch gesehen am stärksten abgelehnt wird.

Umfragen aus der Kriminologie oder Sozialpsychologie zur moralischen Bewertung von Straftaten ergeben, dass etwa Gewalt an Kindern, sexuelle Gewalt, aber auch Tierquälerei besonders verachtet werden. Gewalt gegen Tiere wird in vielen Studien ähnlich stark negativ bewertet wie Gewalt gegen wehrlose Menschen, weil sie als "besonders sinnlos und grausam" wahrgenommen wird. Diese Rankings unterscheiden sich je nach Land und Methodik, aber Tierquälerei taucht regelmäßig im oberen Bereich der moralischen Verurteilung auf. Nun wird die Forderung immer lauter, dass Tierquälerei nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich spürbar verurteilt wird.

Tierquälerei mündet in Diversion

Ein Großteil der Fälle von Tierquälerei führen in Österreich zu einer sogenannten "Diversion". Das bedeutet, dass das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt wird. Der Täter wird durch diese Tat also nicht vorbestraft und die Tat scheint auch nicht im Strafregisterauszug auf. Es kommt lediglich, je nach dem konkreten Fall, zu einem gewissen Tatausgleich oder Wiedergutmachung, indem sich der Täter beispielsweise mit den Folgen der Tat auseinander setzen muss. Als Ausgleich für die Tat kann das Gericht gewisse Auflagen oder Weisungen erteilen. Bei Tierquälerei könnte dies etwa der verpflichtende Besuch von Anti-Gewalt- oder Tierschutzkursen oder Beratungsgesprächen sein.

Tierquälerei mit maximal 2 Jahren Haft bestrafbar

Nur in sehr extremen Fällen kommt es tatsächlich zu einer Verurteilung. Laut Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz seien den Gerichten oft aufgrund der Rechtslage und des vorgegebenen Strafrahmens die Hände gebunden, effektive Rechtsfolgen zu verhängen. Laut § 222 Strafgesetzbuch ist für Tierquälerei eine Haftstrafe von maximal 2 Jahren vorgesehen. Bei noch nicht vorbestraften Ersttätern ist grundsätzlich das untere Drittel des Strafrahmens zu verhängen, wenn nicht ohnehin statt einer Verurteilung die Diversion gewählt wird. Hinzu kommt, dass jene Fälle, die tatsächlich zu einer Verurteilung führen, meist zur Bewährung ausgesetzt werden, weil dies bei Haftstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen ist. Einfach erklärt bedeutet dies, dass ein nicht vorbestrafter Ersttäter bei Tierquälerei mit einer 8-monatigen Haftstrafe auf Bewährung rechnen kann.

Petition für verbesserten Tierschutz

Untersuchungen aus der Kriminologie ergeben, dass gewissen Straftaten am effektivsten entgegen gewirkt werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit erwischt und spürbar bestraft zu werden, hoch ist. Derzeit ist diese Wahrscheinlichkeit bei Tierquälerei jedoch eher gering.

Genau das möchten Anwälte und Tierschutzorganisationen jetzt ändern. Rechtswantwalt Flatz und der Tierschutzverein "Hund-Such-Hilfe" haben eine Petition gestartet, die den Strafrahmen für Tierquälerei erhöhen soll. Aus ihrer Sicht ist das in Österreich vorgesehene Strafmaß nicht ausreichend und im europäischen Vergleich auf einem der hinteren Plätze. In der Petition wird erwähnt:“ Dieses Sanktionsniveau wird dem Ausmaß des verursachten Tierleids sowie den Anforderungen eines zeitgemäßen Tierschutzrechts nicht gerecht. Weiters ist es bewiesen, dass viele Tierquäler im weiteren Leben auch gegen Menschen gewalttätig wurden und ein Großteil psychisch höchst auffällig ist!“

Forderung: Strafrahmen anheben

Konkret gefordert wird zum einen die Anhebung des Strafrahmens: Bei schwerer Tierquälerei sollen Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahre vorgesehen werden, anstatt der derzeitigen zwei Jahre. Bei unbescholtenen Ersttätern, die ein Tier quälen, könnte dies, anstatt einer acht-monatigen, zumindest zu einer zwei-jährigen Haftstrafe auf Bewährung führen.

Zusätzlich soll laut Petition bei einer Verurteilung automatisch ein Tierhalteverbot für den Tierquäler gelten. Hier wird jedoch konkret vom "Haushalt" gesprochen. Inwiefern das für verurteilte Tierquäler in der betrieblichen Nutztierhaltung gelten soll, ist fraglich. Von diesem automatischen Haltungsverbot bei einer Verurteilung soll das Gericht jedoch absehen können.

Außerdem soll laut Petition eine behördlich geführte Datenbank von geltenden Tierhalteverboten errichtet werden. Tierärzte, Tierschutzvereine und Züchter könnten damit überprüfen, ob eine konkrete Person, die sich ein Haustier anschaffen möchte, bereits wegen Tierquälerei verurteilt wurde und Tiere nicht mehr halten darf.

Signale gegen Tierquälerei setzen

Weitere Forderungen, wie ein verpflichtendes psychiatrisches Gutachten für verurteilte Tierquäler und ein generelles Bettelverbot mit Tieren werden ausgeführt. Abschließend wird erwähnt:“ Der Rechtsstaat hat die Pflicht die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, dieser Pflicht kommt er jetzt nicht ausreichend nach. Österreich ist gefordert, bestehende Defizite zu beseitigen und ein klares, unmissverständliches Signal gegen Tierquälerei zu setzen.“

Rund 94.000 Menschen haben bereits unterschrieben. Kürzliche Vorfälle haben die Bevölkerung schockiert und bewusst gemacht, wie wichtig eine effektive Strafverfolgung ist.

Besonders grausam wird der Fall der schwer misshandelten Katze empfunden, die vor kurzem von vier jungen Männern zuerst massiv gequält und schließlich getötet wurde. Immer wieder werden Haustiere von Menschen ausgesetzt, was ebenfalls den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Tiere, die bei Hitze in Autos eingesperrt werden, Animal-Hording-Fälle, bei denen unzählige Tiere in Wohnungen völlig verwahrlost aufgefunden werden, illegaler Welpenhandel und nicht zuletzt die vielen Fälle von misshandelten Tieren in Schlachthöfen oder skandalösen Missständen in Betrieben. Das Bewusstsein, dass Tiere ein Empfinden, wie wir Menschen haben, steigt in der Bevölkerung.

Auch du kannst jetzt die Petition unterschreiben auf www.animal-spirit.at. Unter dem Register "Helfen" findest du "Petitionen".