Kern der neuen Regelung ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr. Er gilt ab 1. Jänner 2027 für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind. Das gilt sowohl für Menschen, die ihre Pension aufschieben, als auch für jene, die bereits eine Pension beziehen und zusätzlich arbeiten.
Eibinger-Miedl betonte in der "ZIB 2", dass vom Freibetrag grundsätzlich jeder profitieren könne, der neben der Pension etwas dazuverdient. Je höher das steuerpflichtige Einkommen, desto stärker kann die Entlastung ausfallen.
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Auch Pensionsbeiträge fallen weg
Neben dem Steuerbonus gibt es eine weitere Entlastung: Für Erwerbstätige im Regelpensionsalter entfällt künftig der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Dadurch sollen zusätzlich 10,25 Prozent des Bruttolohns direkt beim Arbeitnehmer ankommen.
Für den Steuerfreibetrag gelten allerdings Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen Zuverdienerinnen und Zuverdiener 40 Versicherungsjahre erreicht haben. Für Frauen gibt es eine Einschleifregelung.
Regierung erwartet große Pensionisten-Welle
Hinter der Maßnahme steht auch die demografische Entwicklung. In den kommenden Jahren werden viele Menschen in Österreich in Pension gehen. Gleichzeitig fehlen dem Arbeitsmarkt Arbeitskräfte.
Eibinger-Miedl betonte deshalb, ältere Arbeitnehmer dürften nicht lediglich als Kostenfaktor gesehen werden. Fachkräfte würden weiterhin dringend gebraucht. Bereits heute arbeiten laut Bundesregierung rund 150.000 Menschen in Österreich über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus.
Die Regierung will deshalb einen finanziellen Anreiz schaffen, damit Menschen, die freiwillig weiterarbeiten möchten, länger im Berufsleben bleiben.
100 Millionen Euro für ältere Arbeitnehmer
Parallel zur Aktivpension werden auch die Mittel für die Beschäftigung älterer Menschen ausgeweitet. Ab 2027 sollen dafür 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung stehen. Gefördert werden unter anderem Eingliederungsbeihilfen, Aus- und Weiterbildungen sowie weitere Beschäftigungsmaßnahmen. Der Betrag soll in den Folgejahren weiter anwachsen.
Eibinger-Miedl verwies in der "ZIB 2" ebenfalls auf diese zusätzlichen Mittel. Entscheidend sei, jene Menschen zu belohnen, die auch nach Erreichen des Pensionsalters freiwillig weiterarbeiten wollen – vom Pflegebereich bis zu Berufen wie Friseurin oder Friseur.
Maßnahme soll freiwillig bleiben
Die Aktivpension verpflichtet niemanden dazu, länger zu arbeiten. Sie soll vielmehr die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern, wenn Menschen freiwillig über das Regelpensionsalter hinaus im Beruf bleiben.
Der Nationalrat hat das Gesetzespaket heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Die neuen Regelungen sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.