Er wurde am Mittwochabend wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorsitzende eines Schöffensenats sprach in der Urteilsverkündung von "krassen Übergriffen".
Die Staatsanwältin hatte eingangs der Verhandlung "wiederkehrende systematische Gewalt" in einem "Ausmaß, das seinesgleichen sucht" geortet. Die Polizei hatte am 12. Juli 2026 gegen Mitternacht die Wohnung der Familie aufgesucht, nachdem Nachbarn auf die anhaltenden Schmerzensschreie eines Kindes aufmerksam geworden waren. Beim Einschreiten stellten die Beamten zunächst fest, dass die Mutter und die Kinder "einen äußerst weinerlichen, verängstigten und eingeschüchterten Eindruck" machten, wie im Einsatzbericht festgehalten wurde.
"Er hat stundenlang auf das Kind eingedroschen"
Im Zuge der Amtshandlung stellte sich dann heraus, dass der aus Syrien stammende 42-Jährige seinen jüngsten Sohn über Stunden hinweg malträtiert hatte. "Er hat stundenlang auf das Kind eingedroschen", führte die Staatsanwältin aus. Über den ganzen Abend hinweg habe der Vater den Zwölfjährigen mit einem Ledergürtel, mit einem Ladekabel und einem Kunststoffbügel gezüchtigt, weil dieser mit dem Fahrrad gefahren war, obwohl ihm das der Vater ausdrücklich untersagt hatte. "Er hat das Kind regelrecht ausgepeitscht und gefoltert. Anders kann man das nicht ausdrücken", schilderte die Anklägerin. Der Vater hätte "eine außergewöhnliche Brutalität" und eine "völlige Gleichgültigkeit" gegenüber seinem Jüngsten an den Tag gelegt.
Ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft eingeholtes gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dass der Zwölfjährige "mehr als 100 heftige Peitschenhiebe" einstecken musste, zitierte die Anklagevertreterin aus der Expertise. Wie der Gutachter feststellte, fügte der Vater dem Kind ein massives Weichteiltrauma und damit eine schwere Körperverletzung zu. Als der 17-Jährige seinem Bruder zu Hilfe kommen wollte, wurde er ebenfalls vom Vater schwer misshandelt.
Im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass der Syrer, der 2016 mit seiner Familie nach Österreich gekommen war, seine Söhne seit 2020 regelmäßig gequält haben dürfte. Das gaben die Kinder in ihren kontradiktorischen Zeugeneinvernahmen an, auf denen die Anklage wegen fortgesetzter Gewaltausübung im Wesentlichen fußte. Der letzte Gewaltexzess war mit schockierenden Fotos vom geschundenen Körper des Zwölfjährigen dokumentiert. "Ich habe Fotos von Gewalthandlungen in dieser Form noch nie gesehen", bemerkte die Staatsanwältin dazu.
Verteidiger räumte "Gewaltrausch" ein
"Es ist ihm selbst unbegreiflich, was da passiert ist. Das war ein fürchterlicher Vorfall. Er ist da offenbar in einen Gewaltrausch hineingekommen", räumte Andreas Reichenbach, der Verteidiger des 42-Jährigen, ein. Zuvor seien "Übergriffe" nur "fallweise passiert". Seinem Mandanten sei "manchmal der Geduldsfaden gerissen, manchmal die Hand ausgekommen", wenn sich die Kinder nicht wohlverhalten hätten.
Der Vater selbst behauptete in seiner Einvernahme, erst ab 2023 oder 2024 die Söhne hin und wieder "mit der flachen Hand" geschlagen zu haben: "Da sind die Kinder älter geworden und haben sich schlechter verhalten." Alle sieben oder acht Monate sei "ein Problem passiert, wo es zu einem Übergriff gekommen ist von meiner Seite. Dass sie verstehen, dass sie einen Fehler gemacht haben, und es auch fühlen." Auf die Frage, welche Vergehen er bestraft hätte, verwies der Vater auf Fahrradfahren ohne Helm oder das Ausbleiben schulischer Erfolge. Einen Sohn hätte er beim Shisha-Rauchen erwischt.
"Der Kleine hat immer Probleme gemacht"
"Der Kleine hat immer Probleme gemacht", behauptete der Angeklagte. Sein Jüngster sei deshalb am öftesten bestraft worden: "Die anderen Söhne hatten mehr Verstand."
In Bezug auf die letzte Attacke auf den Zwölfjährigen gab der Mann zu Protokoll: "Ich war außer mir. Ich wusste nicht, wie ich vorgehen soll. Ich war nicht bei Sinnen." Grundsätzlich habe er immer versucht, "mich hier an die Gesetze zu halten."
Ein Jahr auf Bewährung für Mutter
Die Mutter soll immer wieder versucht haben, ihre Söhne vor dem gewalttätigen Vater zu schützen. Sie sei mehrmals eingeschritten und habe ihren Mann "beschwichtigt", billigte die Staatsanwältin der 40-Jährigen zu. Beim letzten Vorfall habe die Frau aber "zu wenig getan". Obwohl ihr Mann "in einem Gewaltrausch" auf ihr Kind losgegangen sei, habe sie sich in die Küche begeben und die Tür hinter sich zugemacht: "Sie hat damit billigend in Kauf genommen, dass das Kind verletzt wird." Die 40-Jährige sei daher als Mitangeklagte wegen Beitrags zur Körperverletzung zu verurteilen, forderte die Anklägerin.
Dem kam der Senat auch nach. Die Mutter fasste anklagekonform ein Jahr Haft aus, wobei ihr die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.
"Dass sie krass überfordert war, wissen wir alle", hatte ihr Verteidiger Ernst Schillhammer betont, "sie wollte das Beste für ihre Kinder."