Strenge Vorschriften

Strafen drohen: Hier gilt jetzt ein Eierschwammerl-Sammelverbot

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Herbstzeit ist Schwammerlzeit, doch wer in Österreichs Wäldern mit Korb unterwegs ist, muss aufpassen. Strenge Gesetze und regionale Sammelverbote können bei Verstößen richtig teuer werden.
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Der Herbst lockt viele Menschen in die Wälder, doch das Pilzesammeln ist klar geregelt. Nach dem Forstgesetz gilt österreichweit die Grundregel, dass pro Person und Tag maximal zwei Kilogramm Pilze für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Wer ohne Erlaubnis mehr als diese zwei Kilo mitnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Strafe von bis zu 150 Euro. Noch teurer wird es bei organisierten Sammelveranstaltungen: Hier drohen bis zu 730 Euro Geldstrafe oder im Ernstfall bis zu einer Woche Freiheitsstrafe.

Eigentum der Waldbesitzer beachten

Grundsätzlich hat jede Person das Recht, Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Aber: Der Wald gehört keineswegs einfach allen. Sämtliche Pilze stehen rechtlich im Eigentum der jeweiligen Waldeigentümer. Wenn das Sammeln durch Hinweisschilder ausdrücklich untersagt ist, muss der Korb leer bleiben. Duldet der Eigentümer das Pflücken stillschweigend, gilt die Zustimmung nur für den Eigenbedarf. Wer gegen ein Verbot verstößt, kann vom Eigentümer geklagt oder von Forstschutzorganen sowie der Polizei kontrolliert, angezeigt und aus dem Wald gewiesen werden.

Ende September wurden in Maria Elend (Bezirk Villach-Land) 30 Kilo Steinpilze beschlagnahmt. © Polizei/Bergrettung Maria Elend

Drastische Unterschiede in den Bundesländern

Die Bestimmungen unterscheiden sich regional stark:

  • Kärnten: Seit dem 1. Oktober gilt ein striktes Sammelverbot für Eierschwammerl und Steinpilze. Diese dürfen nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden. Wer trotzdem pflückt, zahlt sofort 50 Euro Organstrafe. Bei schweren Verstößen drohen bis zu 3.630 Euro. Zudem sind viele Pilzarten das ganze Jahr über geschützt und dürfen weder beschädigt, gesammelt noch gehandelt werden.
  • Salzburg: Hält hohe Strafrahmen bereit. Wer massiv gegen Naturschutzbestimmungen verstößt, riskiert theoretisch bis zu 36.500 Euro Strafe oder bis zu sechs Wochen Haft. Seit dem 1. Oktober gilt hier zudem ein verkürztes Sammelfenster von 7 bis 17 Uhr. Ungenießbare oder wurmstichige Exemplare dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Oberösterreich: Hat sieben Pilzarten vollkommen geschützt, darunter den Kaiserling und den Riesenbovist. Bei Beschädigung oder Mitnahme drohen 600 bis 10.000 Euro Strafe.
  • Wien: In Schutzgebieten wie dem Lainzer Tiergarten oder der Lobau herrscht ein absolutes Sammelverbot.
  • Tirol & Vorarlberg: In Tirol ist das Sammeln von 7 bis 19 Uhr erlaubt, mechanische Hilfsmittel wie Rechen sind verboten. In Vorarlberg darf nur zwischen 8 und 17 Uhr gesucht werden.
  • Steiermark: Auch hier gilt das Limit von zwei Kilogramm pro Tag. Gewerbsmäßige Sammelveranstaltungen sind verboten.

Lebensgefahr durch Verwechslungen

Neben rechtlichen Konsequenzen drohen gesundheitliche Gefahren. Gesundheitsministerin Korinna Schumann warnte vor schweren Vergiftungen durch Verwechslungen und rief dazu auf, im Zweifel lieber auf den Verzehr zu verzichten.

Die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) stellt klar, dass Apps, KI oder Internetfotos keine sichere Pilzbestimmung bieten. Wer selbst gesammelte Pilze essen möchte, sollte sich sehr gut auskennen oder die Pilze professionell bestimmen lassen. Pilzberatungen werden unter anderem von Pilzexpertinnen und -experten und vielerorts von Marktämtern angeboten.

Für das sichere Sammeln gilt außerdem: Nur eindeutig identifizierte Pilze mitnehmen, kleine und junge Exemplare besser stehen lassen, Pilze nicht in Plastiksäcken transportieren, ausreichend garen und aufgrund ihrer schweren Verdaulichkeit nur in kleineren Mengen essen.

Beim Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollte umgehend die Vergiftungsinformationszentrale kontaktiert werden. Bei schweren Beschwerden ist der Notruf zu wählen.