260-Meter-Giganten

Streit um XXL-Windräder im Waldviertel

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Im Waldviertel formiert sich Widerstand gegen fünf neue Windkraftzonen. Brisant: Zwei der Standorte waren bereits 2014 aus der Planung gestrichen worden, zwei weitere scheiterten bei Volksbefragungen. Die IG Waldviertel schlägt Alarm.
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Im September 2024 legte die NÖ Landesregierung im Zuge der ersten Novelle des sektoralen Raumordnungsprogramms Windkraft fünf neue Zonen fest: WA101 und WA102 bei Bärnkopf, WA105 Predigtstuhl, WA107 Sasswald und WA109 Burgschleinitz. Schon die Flächen rund um Bärnkopf sorgen wegen massiver Konflikte mit Natur-, Arten- und Landschaftsschutz für Kopfschütteln.

Alte Bekannte, neu aufgelegt

Besonders pikant: Predigtstuhl und Sasswald fielen bereits bei der Zonierung 2014 durch. Burgschleinitz wurde nach einer negativen Volksbefragung sogar komplett gestrichen. Beim Predigtstuhl führte eine ebenfalls negative Befragung immerhin zu einer Verkleinerung der Zone. Jetzt tauchen alle Standorte wieder auf der Karte auf.

Scharfe Kritik der Bürgerinitiative

Die IG Waldviertel findet klare Worte: „Fünf neue Zonen, davon zwei bereits 2014 ausgeschiedene Standorte, zwei negative Volksbefragungen sowie erhebliche Natur-, Arten- und Landschaftsschutzkonflikte – das wirft grundlegende Fragen zur Qualität der Standortwahl auf." Die Initiative fordert von der Landesregierung volle Transparenz: Nach welchen Kriterien wurden die Zonen ausgewiesen? Wie flossen bekannte Ausschlussgründe ein? Und warum landeten zwei bereits verworfene Standorte erneut auf der Liste?

Verantwortung bei der Politik

„Die Landesregierung muss erklären, wie Standorte mit einem derartigen Konfliktpotenzial ausgewiesen werden konnten. Die Folgen dieser Standortwahl dürfen nicht auf Gemeinden und Bevölkerung abgewälzt werden", so die IG Waldviertel weiter. Man wolle keine Grundsatzdebatte über erneuerbare Energie führen, sondern eine nachvollziehbare, fachlich fundierte Raumplanung einfordern.

260-Meter-Giganten geplant

Klar ist für die Bürgerinitiative: Wer Zonen für bis zu 260 Meter hohe Windräder festlegt, muss deren Eignung vorher gründlich prüfen. Ein „Weiter wie bisher" dürfe es nicht geben.