Schon ab Oktober
Teilen von Solarstrom wird einfacher
Ab 1. Oktober werden sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P) rechtlich möglich, mit denen sich zwei oder mehr Akteure zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen, schreibt die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften auf ihrer Webseite. Im Unterschied zur Energiegemeinschaft ist dafür keine eigene Rechtsform notwendig.
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Das Teilen des Strom erfolgt stattdessen über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden, die Abrechnung und Abwicklung erfolgt ebenfalls direkt oder über einen Dienstleister. Im Unterschied zur Energiegemeinschaft ist in diesem Modell auch eine Gewinnabsicht erlaubt, der Strom kann entweder verschenkt oder verkauft werden. Voraussetzung ist ein Smart Meter und ein bestehender Stromliefervertrag und -abnahmevertrag bei allen Teilnehmenden.
Vergünstigte Netzentgelte
Zunächst steht das Modell nur Teilnehmenden mit demselben Netzbetreiber zur Verfügung. Voraussichtlich ab April 2027 soll Strom auch über mehrere Netzgebiete beziehungsweise österreichweit geteilt werden können. Auch von vergünstigten Netzentgelten profitieren zumindest bis Ende 2026 weiterhin nur Energiegemeinschaften. Die Novellierung der Verordnung zu den Netzentgelten soll ab 1. Jänner 2027 gelten, ab dann könnten auch für P2P-Verträge reduzierte Netzentgelte verrechnet werden. Ob geringere Netzentgelte gewährt werden, hängt von der Entfernung zwischen den Teilnehmenden ab.
"Die Peer-to-Peer-Verträge sind ein Meilenstein für unser Energiesystem", befand der Energiesprecher der SPÖ, Alois Schroll, gegenüber der APA. "Wer an sonnigen Tagen einen Überschuss produziert, kann diesen künftig ganz einfach mit anderen teilen. So profitieren auch jene von günstigen Preisen, die selbst keine PV-Anlage haben."