Fall Daniela K.
Telefonzellen-Mord: Freispruch rechtskräftig
Tirol. Im Fall einer im Jahr 2005 vor einer Telefonzelle in Innsbruck erstochenen 19-jährigen niederösterreichischen Studentin wird der vergangene Woche einstimmig ergangene Freispruch vom Vorwurf des Mordes durch ein Geschworenengericht für einen 42-jährigen damaligen Studienkollegen rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft werde kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, sagte der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, zur APA am Dienstag.
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Die entsprechende Frist für ein Rechtsmittel läuft um Mitternacht ab. Der Wahrspruch der Geschworenen war am Freitag nach einem zweitägigen Prozess am Innsbrucker Landesgericht mit acht zu null eindeutig ausgefallen. Richter Andreas Fleckl verzichtete unter Verweis auf diesen Wahrspruch dann auch auf eine Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte im Prozess vehement und teils unter Tränen seine Unschuld beteuert.
Dem seit langem in Australien lebenden, nunmehrigen Manager aus Niederösterreich war vorgeworfen worden, die 19-jährige Daniela K. in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Stiche mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in Brust und Rücken vor einer Telefonzelle beim Rapoldipark getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor - unter anderem mit dem Angeklagten - eine bestandene Prüfung gefeiert hatte. Beide waren erheblich alkoholisiert.
Bereits vor 13 Jahren tatverdächtig
Der Beschuldigte hatte bereits einmal, nämlich vor fast 13 Jahren, als "dringend tatverdächtig" gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 - aus Australien kommend - am Flughafen Wien-Schwechat von "Cold Case"-Experten des Bundeskriminalamts (BK) festgenommen worden. Sieben Wochen später wurde er aber mangels stichhaltiger DNA-Spuren enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Im heurigen Frühjahr folgte dann der erneute Paukenschlag: Es wurde Anklage gegen den Mann eingebracht - und zwar vor allem wegen einer DNA-Spur auf dem Stummel einer in der Telefonzelle abgelegten Zigarette. Der 42-Jährige kündigte an, sich freiwillig dem Prozess zu stellen und anzureisen.
In der am vergangenen Montag und Freitag durchgeführten Verhandlung, die sich vor allem um DNA-Spuren drehte, fehlten dann allerdings abermals belastbare Beweise. Somit wurde der Niederösterreicher in einem der spektakulärsten Kriminalfälle der Tiroler Geschichte letztlich klar und deutlich freigesprochen.