Prozess
Totes Baby an Grenze: Mutter (17) drohen 2,5 Jahre Haft
Bei einer Verurteilung drohen der zum Tatzeitpunkt jugendlichen Erstangeklagten bis zu zweieinhalb Jahre Haft. Ihre Familienmitglieder könnten zu zehn bis 20 Jahren verurteilt werden, mit Ausnahme des jungen Viertangeklagten auch zu lebenslanger Haft.
Der 17-Jährigen wird die Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen. Sie soll das lebend geborene Mädchen laut Anklage durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel getötet haben. Die mit ihr angeklagten Verwandten sollen sie bei der Tat unterstützt und abgeschirmt sowie Spuren des Verbrechens beseitigt haben. Ihnen wird Beteiligung an einem Mord vorgeworfen. Als Höchststrafe gilt für sie, anders als für die 17-Jährige, lebenslange Haft. Für den Viertangeklagten, der unter das Jugendgerichtsgesetz fällt, liegt die Strafandrohung bei zehn bis 20 Jahren. Bei den Familienmitgliedern handelt es sich um die Mutter, die Schwester, den Bruder und den Schwager der 17-Jährigen.
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Der Prozess ist für 21. und 22. Oktober angesetzt. Die fünf Angeklagten sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Sie sollen gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein, aus dem die 17-Jährige am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausstieg, um das tote Baby in einer Tragetasche abzulegen. Das getötete Kind war am 18. Jänner 2026 von Reisenden gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen lebend geboren worden und unter Fremdeinwirkung zu Tode gekommen war. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.