"Bin unschuldig"

Vier Jahre Gefängnis: Skandal-Prinz Marius  wehrt sich gegen Urteil

© APA/AFP/NTB/ANE HEM
Marius Borg Høiby, der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wehrt sich gegen den Schuldspruch und legt sofort Berufung ein.
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Das Osloer Gericht gab am Montag bekannt, dass der 29-Jährige Marius Borg Høiby unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Missbrauchs ins Gefängnis muss. Direkt nach der Verkündung des Strafmaßes kündigte der Angeklagte jedoch an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Seine Verteidigung betonte umgehend, er sei fest davon überzeugt, unschuldig zu sein.

Teilsieg für die Verteidigung

Die Anwälte Petar Sekulic und Ellen Holager Andenæs besuchten Marius Borg Høiby kurz nach dem Richterspruch in der Haftanstalt von Ila. Aufgrund gesundheitlicher Probleme hatte der Sohn der Kronprinzessin nur per Videoschalte an der Verhandlung teilgenommen. Gegenüber der norwegischen Zeitung "Verdens Gang" hieß es, Marius sei sich sicher, dass das Opfer Nora Haukland keinem Missbrauch ausgesetzt war. Zudem sei er sehr erfreut darüber, dass er von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen – einer Frau auf den Lofoten sowie einer Frau in einem Hotel – freigesprochen wurde.

Peter Sekulic and Ellen Holager Andenæs © Corbis via Getty Images

Sorge um kranke Mutter

Neben dem rechtlichen Kampf geht es dem Angeklagten vor allem um seine Familie. Er möchte in dieser schweren Phase unbedingt bei seiner Mutter sein. Der Gesundheitszustand von Kronprinzessin Mette-Marit (52) hat sich in den vergangenen Wochen dramatisch verschlechtert. Die Ehefrau von Kronprinz Haakon steht mittlerweile auf der Warteliste für eine Lungentransplantation.

Mette-Marit mit Sohn Marius Borg Høiby © Getty Images

Antrag auf sofortige Freilassung

Die Verteidigung hat deshalb erneut einen Antrag gestellt, den 29-Jährigen aus der Haft zu entlassen. Frühere Versuche wurden zwar abgelehnt, doch nun argumentieren die Anwälte mit der veränderten Situation. Das verhängte Strafmaß liege deutlich unter den ursprünglichen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Angesichts des schweren Zustands der Mutter sei es unverhältnismäßig, den Sohn weiter im Gefängnis zu behalten.