Prozess
Villa-Streit: Showdown für Lugner vor Gericht
Knapp nach dem Ableben von Baumeister Richard Lugner im August 2024 verlagerte sich die familiäre und vermögensrechtliche Nachlassregelung auf das juristische Parkett. Am 11. September steht nun am Landesgericht die nächste Verhandlungsrunde in der Räumungsklage an, welche die Lugner Privatstiftung gegen die Witwe Simone Lugner führt. Nach der jüngsten Einigung in einer anderen Causa hofft die Unternehmerin auch in der Wohnrechtsfrage auf einen außergerichtlichen Vergleich.
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Mit dem Ableben des Wiener Unternehmers Richard Lugner im 92. Lebensjahr fand nicht nur eine Ära des österreichischen Gesellschaftslebens ihr Ende, sondern es begann auch ein vielschichtiger Verlassenschafts- und Stiftungsdisput. Nur wenige Monate vor seinem Tod hatte der Baumeister im Juni 2024 im Wiener Rathaus seine sechste Ehe mit Simone Reiländer geschlossen.
Neben der persönlichen Bindung hatte Lugner seine Ehefrau auch schrittweise in das operative Geschehen seines Firmenimperiums einbinden wollen. Mit seinem plötzlichen Heimgang traten jedoch umgehend die formaljuristischen Strukturen der Lugner Privatstiftung in den Vordergrund, welche die maßgeblichen Vermögenswerte, Liegenschaften und Unternehmensanteile verwaltet.
Der Konflikt um das Anwesen in Wien-Döbling
Den Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzung bildet die repräsentative Villa im 19. Wiener Gemeindebezirk, welche Richard Lugner über Jahrzehnte als privaten Rückzugsort nutzte und in der das Ehepaar bis zuletzt gemeinsam residierte. Die Liegenschaft steht nicht im persönlichen Nachlass, sondern im Eigentum der Lugner Privatstiftung.
Im Stiftungsvorstand führen unter anderem Lugners Tochter Jacqueline sowie langjährige Vertraute und Geschäftsführer die Agenden. Aus Sicht der Stiftungsgremien verfügt Simone Lugner über keinen formellen Mietvertrag oder dinglichen Rechtstitel, welcher einen dauerhaften Verbleib in der Liegenschaft über den Tod des Stifters hinaus rechtfertigen würde. Folglich wurde die Witwe zur geräumten Übergabe der Immobilie aufgefordert und in weiterer Folge die Räumungsklage eingebracht.
Die juristischen Positionen der Parteien
Die Rechtsvertreter der Privatstiftung stützen ihre Klage auf das Eigentumsrecht der Stiftung und argumentieren, dass das bisherige Wohnen auf einem familienrechtlichen Band zum Stifter beruhte, das mit dessen Ableben erloschen sei. Mangels eines grundbücherlich einverleibten Wohnungsgebrauchsrechts oder eines rechtsgültigen Mietvertrages handle es sich rechtlich um eine titellose Benützung der Liegenschaft.
Demgegenüber beruft sich Simone Lugner auf Zusagen und den ausdrücklichen Willen ihres verstorbenen Gatten. Dieser habe stets betont, dass für ihre Wohnversorgung im gemeinsamen Anwesen lebenslang gesorgt sei. Zudem verweist ihre Rechtsvertretung auf erbrechtliche Versorgungsansprüche sowie auf Vereinbarungen im Vorfeld der Eheschließung, die einen sofortigen Auszug unbillig erscheinen lassen. Zuletzt habe sie 24 Millionen Euro aus dem Lugner-Erbe gefordert, dann würde sie die Villa verlassen.
Die Tagsatzung am 11. September als Richtungsentscheidung
Für die anstehende Tagsatzung am 11. September schöpft Simone Lugner aus dem vorangegangenen Vergleich erhebliche Zuversicht. Sollte es auch im Wohnrechtsstreit zu Vergleichsgesprächen kommen, stehen Modelle wie eine geordnete Übergangsfrist für die Wohnungssuche in Kombination mit einer finanziellen Abschlagszahlung im Raum.