Zuwanderungsabgabe

Ausländer sollen HIER in Zukunft zahlen

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Wer künftig zum Arbeiten in die Schweiz kommt, könnte dafür eine zusätzliche Gebühr auslösen. Der Schweizer Bundesrat prüft eine sogenannte Zuwanderungsabgabe – und auch die Höhe steht bereits im Raum.
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Die Schweiz ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Gleichzeitig entstehen durch die Zuwanderung zusätzliche Kosten – etwa für Infrastruktur, Wohnraum, Bildung und öffentliche Dienstleistungen.

Bislang werden diese Kosten weitgehend von der Bevölkerung getragen. Das könnte sich ändern: Der Schweizer Bundesrat will Modelle für eine Zuwanderungsabgabe prüfen.

Die Idee dahinter ist einfach: Wer neu in die Schweiz kommt, soll einen finanziellen Beitrag leisten. Gleichzeitig könnte eine solche Abgabe die Zuwanderung stärker lenken.

Bis zu 4000 Franken pro Jahr

Besonders konkret wird der Vorschlag bei der möglichen Höhe. Eine Kommission des Ständerats brachte eine Mindestabgabe von 4000 Franken (ca. 4200 Euro) pro Jahr für Arbeitnehmer ins Spiel.

Für erwachsene Familienangehörige könnten zusätzlich mindestens 2000 Franken pro Jahr fällig werden. Minderjährige Kinder sollen hingegen kostenlos mit ihren Eltern in die Schweiz kommen können.

Nach dem Vorschlag müssten grundsätzlich die Unternehmen für ihre aus dem Ausland kommenden Arbeitnehmer zahlen – nicht die Zuwanderer selbst.

Zuwanderung soll gezielter gesteuert werden

Die Abgabe könnte laut den Überlegungen gleich mehrere Ziele erfüllen. Einerseits soll sie die Kosten abfedern, die durch zusätzliche Einwohner entstehen. Andererseits könnte sie die Zuwanderung bremsen.

Die Überlegung dahinter: Wer für einen Arbeitgeber besonders wichtig ist, könnte die zusätzlichen Kosten rechtfertigen. Gleichzeitig würde eine Gebühr die Einwanderung insgesamt verteuern.

Das Konzept ist allerdings nicht neu. Bereits nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative 2014 wurde eine solche Abgabe diskutiert. Auch rund um die sogenannte 10-Millionen-Initiative kam die Idee erneut auf.

Neue EU-Verträge spielen eine Rolle

Aktuell gewinnt der Vorschlag vor allem im Zusammenhang mit den geplanten neuen EU-Verträgen an Bedeutung.

Diese sehen eine Schutzklausel vor. Sollte die Zuwanderung aus der EU innerhalb kurzer Zeit stark steigen, könnte die Schweiz Gegenmaßnahmen ergreifen. Im Raum stehen unter anderem Kontingente, ein Inländervorrang oder eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Eine Zuwanderungsabgabe wäre ein weiteres mögliches Instrument.

Bundesrat soll Modelle ausarbeiten

Unter Justizminister Beat Jans will der Bundesrat nun prüfen, wie eine solche Abgabe verfassungs- und völkerrechtskonform umgesetzt werden könnte.

Anschließend sollen dem Parlament entsprechende rechtliche Grundlagen vorgelegt werden.

Damit könnte aus einer jahrelang diskutierten Idee erstmals ein konkretes politisches Modell werden.