Die Kritik an der von Medienminister Andreas Babler geplanten Zustellförderung wird immer lauter. Babler will seine Förderung in Höhe von 22,5 Millionen Euro ausschließlich an Kaufzeitungen auszahlen. Gratiszeitungen will er hingegen von der Förderung komplett ausschließen.
Vier Bundesländer (Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Burgenland) haben bereits negative Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf abgegeben, mit Wien und Oberösterreich sollen dem Vernehmen nach zumindest noch zwei weitere in den nächsten Tagen kommen. Alle üben massive Kritik am Ausschluss der Gratiszeitungen. So schreibt etwa das Land Kärnten: "Dieser vollständige Ausschluss von "Gratis-Zeitungen" wird insbesondere im Lichte des Grundrechts der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 10 EMRK) sowie dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (Art. 7 Abs. 1 B-VG) kritisch zu hinterfragen sein. (...) Auch mit der Zielsetzung des Gesetzes, nämlich der Sicherstellung einer flächendeckenden Zustellung gedruckter Medien, kann die vorliegende Ungleichbehandlung wohl nicht nachvollziehbar begründet werden."
BWB übt massive Kritik an Ausschluss von Gratiszeitungen bei Zustellförderung
Noch deutlicher wird die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die nun ebenfalls eine ausführliche Stellungnahme zum verunglückten Gesetzesentwurf des Babler-Ministeriums abgegeben hat. Und die hat es in sich!
So schreibt die BWB: "Diese zunächst auch im Sinne des Gebots der Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Förderungen offen formulierte Zielbestimmung erfährt allerdings in der Folge eine wesentliche Einschränkung, indem die Förderbarkeit an die abonnierte gedruckte Auflage eines Mediums gekoppelt wird. Dadurch kommt es de facto zu einem Ausschluss von Medien, deren Geschäftsmodell in der Verbreitung von Gratiszeitungen liegt, welche ebenso wie Kaufzeitungen als periodisch erscheinende Tages-/Wochenzeitungen in gedruckter Form im gesamten Bundesgebiet existieren."
Und weiter: "Die Kosten der Zustellung sind gerade für Gratiszeitungen ein wesentlicher Teil der mit der Geschäftstätigkeit zwingend verbundenen operativen Kosten, wobei die Kosten der Zustellung - insbesondere im ländlichen Raum - für alle Printmedien hoch sind."
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"Gratiszeitungen leisten wichtigen Beitrag zur Medienpluralität und Meinungsvielfalt"
Die Bundeswettbewerbsbehörde hält fest: "Dabei ist nicht zu übersehen, dass Gratismedien, so sie die inhaltlich-qualitativen Anforderungen, wie sie in § 3 des Entwurfs zum Ausdruck kommen, ebenso wie Kaufzeitungen einen wichtigen Beitrag zur Medienpluralität und Meinungsvielfalt leisten. Wiederum besonders im ländlichen Raum kommt gerade Gratiszeitungen eine wichtige Rolle zu, dem Entstehen von Nachrichtenwüsten entgegenzuwirken, indem dort ohne Leserentgelt und damit niedrigschwellig Informationen über regionales und lokales Geschehen verbreitet werden."
"Wettbewerbsverzerrende Effekte"
Besonders schwer wiegt das Argument der Bundeswettbewerbsbehörde, dass Kauf- und Gratiszeitungen sowohl am gleichen Leser- als auch Werbemarkt tätig sind, das Gesetz in seiner jetzigen Form also wettbewerbswidrig und marktverzerrend sei: "Aus wettbewerblicher Perspektive ist zudem auf die Überschneidungen zwischen Kauf- und Gratismedien sowohl in Bezug auf die Lesermärkte als auch im Wettbewerb um Werbekunden hinzuweisen. Ein einseitig ausgestaltetes Fördersystem, welches nur ein bestimmtes Geschäftsmodell berücksichtigt, könnte hier wettbewerbsverzerrende Effekte hervorrufen, welche sich in weiterer Folge negativ auf die Medienvielfalt bzw. Verfügbarkeit konkurrierender Medien auswirken."
Die Bundeswettbewerbsbehörde fordert daher, "den durch das Abonnementerfordernis bewirkten faktischen Ausschluss von Gratismedien zu überdenken und auch deren grundsätzliche Förderbarkeit bei Erfüllung der sonstigen inhaltlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Geschäftsmodelle zu ermöglichen."
Die Stellungnahme ist eine Steilvorlage für etwaige Klagen gegen das Zustellförderungsgesetz, die dazu führen würden, dass die Förderung jahrelang blockiert wäre.