Der Gegenwind für das Medien-Paket von SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler wird stärker. oe24 liegen Stellungnahmen von inzwischen vier Bundesländern vor, die den Plan Babler, Gratis-Medien von der 22,5 Millionen Euro schweren Vertriebsförderung auszunehmen, kritisch sehen. Wien stellt eine entsprechende Stellungnahme gerade fertig.
Kärnten hält Entwurf für verfassungswidrig
Die bisher kritischste Stellungnahme flatterte erst am Freitag aus Kärnten auf den Tisch des Medienministers, also just aus jenem Bundesland, das von einem SPÖ-Landeshauptmann regiert wird, im konkreten Fall von Daniel Fellner. Er lässt zu Bablers Gesetzesentwurf schreiben: "Der vorliegende Gesetzesentwurf beschränkt die Absicherung jedoch auf die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen. "Gratis-Zeitungen" werden demgegenüber gänzlich von der Förderung ausgeschlossen, obwohl auch bei diesen entsprechende Zustellkosten anfallen." Und dann zweifelt das Land Kärnten offen die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs an: "Dieser vollständige Ausschluss von "Gratis-Zeitungen" wird insbesondere im Lichte des Grundrechts der Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 10 EMRK) sowie des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes (Art. 7 Abs. 1 B-VG) kritisch zu hinterfragen sein. Eine unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte setzt nämlich eine sachliche Rechtfertigung voraus."
Länder sehen "Wettbewerbsverzerrung"
Schon in den anderen Länderstellungnahmen ist der Ausschluss der Gratis-Medien scharf kritisiert worden. So schreibt Niederösterreich, das mit Johanna Mikl-Leitner eine ÖVP-Landeshauptfrau hat: "Fördermodelle sollten so ausgestaltet sein, dass sie faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Vielfalt journalistischer Angebote in den Regionen erhalten." Das sieht auch das vom SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil regierte Burgenland so: "Aus Sicht des Landes Burgenland erscheint die Beschränkung der Förderung auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen zu eng gefasst. Gerade in den Bundesländern leisten kostenlose Druckwerke einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen Meinungsbildung." Und die blau regierte Steiermark fällt ebenfalls ein eindeutiges Urteil: "Dass gerade Medien mit qualitätsvollem und umfänglichem Redaktionsbetrieb (…) allein ob ihrer Eigenschaft als kostenlose Medien ausgeschlossen werden, stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Kaufzeitungen dar." Mit dem neuen Gesetz "wäre daher eine Wettbewerbsverzerrung zu erwarten, die den Gratiszeitungsmarkt langfristig gefährden könnte."
oe24 bat Bablers Sprecherinnen-Team um eine Stellungnahme - erhielt aber bisher keine Antwort.
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