Wer seinen Mist achtlos wegwirft, fremde Wände beschmiert oder Einkaufswagerl einfach auf der Straße stehen lässt, muss künftig mit höheren Kosten rechnen. Die Stadtregierung will das Reinhaltegesetz 2027 verschärfen. Dabei sollen nicht nur die Geldstrafen leicht steigen. Verursacher von Verschmutzungen sollen künftig zusätzlich für die Kosten der Beseitigung aufkommen. Wie teuer das werden kann, zeigt das Beispiel eines Sprayers, der beim Besprühen eines Brückenpfeilers erwischt wird. Derzeit drohen dafür 70 Euro Strafe. Nach der geplanten Gesetzesänderung könnte die Stadt zusätzlich die Kosten für die Entfernung des Graffitis verrechnen. Je nach Aufwand kann das deutlich teurer werden als die eigentliche Strafe.
Wer Einkaufswägen stehen lässt, zahlt
Ähnliches ist bei Einkaufswägen geplant, die nicht zum Supermarkt zurückgebracht, sondern irgendwo abgestellt werden. Wird der Übeltäter erwischt, soll dieser künftig auch für den Rücktransport bezahlen. Allerdings gibt es bei diesem Punkt noch Diskussionsbedarf. Denn kann der Verursacher nicht ausgeforscht werden, könnten die Kosten stattdessen beim Eigentümer landen, also etwa bei der betroffenen Supermarktkette. Ob diese Regelung tatsächlich so kommt, ist noch offen.
Mit der Novelle will die Stadt auch erreichen, dass Eigentümer ihre Gegenstände besser sichern. So sollen beispielsweise Supermärkte stärker darauf achten, dass Einkaufswägen nicht einfach mitgenommen und anderswo abgestellt werden.
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Strengere Regeln für mehr Sauberkeit
Die geplanten Änderungen gehen aber über diese Beispiele hinaus. Verschmutzungen im öffentlichen Raum sollen gezielter erfasst und Verstöße konsequenter geahndet werden. Gleichzeitig will die Stadt eine einheitliche rechtliche Grundlage schaffen, um Verursachern die Kosten für Reinigung, Beseitigung und Lagerung unerlaubt abgestellter Gegenstände in Rechnung stellen zu können.
Das Gesetz soll zudem klarstellen, dass solche Verunreinigungen strafbar sind und die Verantwortlichen die entstandenen Kosten beim Magistrat begleichen müssen. Nur wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt, soll ein bekannter Eigentümer zur Zahlung herangezogen werden können.
Fix ist die Verschärfung allerdings noch nicht. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Begutachtung. Nach aktuellem Zeitplan soll der Wiener Landtag die Novelle zwischen Jänner und April 2027 beschließen. Wann die neuen Bestimmungen tatsächlich in Kraft treten, steht noch nicht fest.