Der November rückt näher und damit auch der jährliche Reifenwechsel. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass spätestens am 1. November Winterreifen montiert sein müssen. Doch ganz so einfach ist es nicht. In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für Pkw ab diesem Datum. Wer die genaue Regelung nicht kennt, riskiert allerdings saftige Strafen.
Warum Sommerreifen noch erlaubt sein können
In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass Pkw bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein müssen. Entscheidend ist also nicht allein das Datum, sondern auch der Zustand der Fahrbahn. Solange die Straßen trocken oder lediglich nass sind, dürfen Autofahrer grundsätzlich auch im November mit Sommerreifen unterwegs sein. Anders sieht es bei Schnee, Schneematsch oder Eis aus. Dann müssen auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sein. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Temperaturen sinken. Aus einer scheinbar harmlosen nassen Fahrbahn kann rasch eine gefährliche Eisfläche werden.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Trockene Straßen: Sommerreifen sind auch im November grundsätzlich erlaubt.
- Nasse Fahrbahn: Solange weder Schnee, Schneematsch noch Eis vorhanden sind, besteht für Pkw keine Winterreifenpflicht.
- Schnee, Schneematsch oder Eis: Jetzt müssen auf allen vier Rädern geeignete Winterreifen montiert sein.
Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Strafe sogar auf bis zu 5.000 Euro steigen. Besonders unangenehm kann es nach einem Unfall werden. Wer trotz winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs ist, muss unter Umständen nachweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre. Andernfalls droht ein Mitverschulden.
Auch interessant
Auf diese 4 Millimeter kommt es an
Nicht jeder Reifen, der als Winterreifen verkauft worden ist, erfüllt noch die gesetzlichen Anforderungen. Bei den üblichen Radialreifen beträgt die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe vier Millimeter. Bei Diagonalreifen sind es fünf Millimeter. Der ÖAMTC empfiehlt, bereits zu Beginn der Wintersaison auf eine Profiltiefe von fünf bis sechs Millimetern zu achten. Schließlich nutzen sich die Reifen während der kalten Monate weiter ab. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie über eine anerkannte Winterkennzeichnung verfügen und die vorgeschriebene Profiltiefe aufweisen.
Schneeketten sind nicht immer eine Alternative
Wer keine Winterreifen montiert hat, darf unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Schneeketten fahren. Allerdings müssen diese auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein. Der Haken dabei ist, dass die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt sein muss. Auf einer bloß nassen Fahrbahn sind Schneeketten daher kein zulässiger Ersatz für Winterreifen.
Warum sich ein früher Wechsel trotzdem lohnt
Auch wenn das Gesetz bei trockenen Straßen noch Sommerreifen erlaubt, rät der ÖAMTC dazu, den Reifenwechsel rechtzeitig zu erledigen. Gerade bei niedrigen Temperaturen und nasser Fahrbahn bieten Winterreifen Vorteile beim Grip. Wer erst auf den ersten Schneefall wartet, könnte zudem Probleme bekommen, kurzfristig einen Werkstatttermin zu finden. Deshalb lohnt es sich, bereits jetzt die vorhandenen Reifen auf Beschädigungen und ausreichende Profiltiefe zu kontrollieren.