Meldezettel
Wohnsitz an-, ab- und ummelden: So geht‘s!
Wer in Österreich übersiedelt, darf eines nicht vergessen: den bisherigen Wohnsitz ab- und den neuen Wohnsitz anmelden! Die gesetzliche Meldepflicht verlangt, dass alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden müssen. Und zwar innerhalb von drei Tagen nach der Übersiedlung. Das gilt sowohl für Menschen, die zum ersten Mal eine Unterkunft in Österreich beziehen als auch für jeden Umzug und für eventuelle Nebenwohnsitze. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Auch einen Wohnsitz zum Schein anzumelden, obwohl man an dieser Adresse gar nicht wohnt, ist strafbar.
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Haupt- oder Nebenwohnsitz?
Diese Frage ist alles andere als nebensächlich: Die Wahlberechtigung gilt dort, wo der Hauptwohnsitz liegt. Ein Platz in der Schule oder im Kindergarten kann ebenfalls vom Hauptwohnsitz abhängen. Genauso wie die Kfz-Zulassung, die Anrainer-Parkberechtigung und bestimmte Förderungen eines Bundeslandes.
Als Hauptwohnsitz gilt jene Adresse, die man zum Lebensmittelpunkt machen möchte. Hier hält man sich hauptsächlich auf, von hier aus ist üblicherweise der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte erreichbar, hier haben Familienangehörige – vor allem Kinder – ihren Wohnsitz. Dabei müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, um eine Unterkunft als Hauptwohnsitz zu bezeichnen.
Ein Nebenwohnsitz bietet jedenfalls nur einen einzelnen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen: um dort zu studieren oder zu arbeiten zum Beispiel.
Mehrere Wohnsitze
Eine Person kann beliebig viele Nebenwohnsitze haben, allerdings nur einen Hauptwohnsitz. Im Fall mehrerer Wohnsitze ergibt sich die Entscheidung aus der Gesamtbetrachtung aller beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte eines Menschen: Wenn zum Beispiel Frau und Kinder in einem Eigentumshaus auf dem Land leben, der Vater jedoch unter der Woche in einer gemieteten Garconniere in der Nähe seines Arbeitsplatzes wohnt, so gilt das Haus als sein Hauptwohnsitz, auch wenn er den größten Teil des Jahres nicht dort wohnt.
Wird ein Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz und umgekehrt, muss innerhalb eines Monats eine Ummeldung erfolgen. Und wer seine Wohnung aufgibt und zum Beispiel ins Ausland zieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden.
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Der Weg zur Meldebestätigung
Mit ID Austria oder EU-Login lassen sich An-, Ab- und Ummeldungen auch digital erledigen. Ansonsten ist der Weg zur jeweiligen Meldebehörde angesagt: Das sind Gemeindeämter, Magistrate und in Wien das jeweilige Magistratische Bezirksamt. Dort liegen Meldezettel-Formulare auf, alternativ kann man sie auch online herunterladen und ausdrucken. Für jede Person, die im Haushalt lebt, muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Persönliche Daten gut leserlich ausfüllen – das Religionsbekenntnis ist nur eine freiwillige Angabe – und unterschreiben. Dabei muss sowohl der Meldepflichtige als auch der Unterkunftgeber, üblicherweise der Vermieter, unterschreiben. Bei Mietwohnungen erhalten Mieter oft bei Vertragsabschluss schon einen vom Vermieter unterzeichneten Meldezettel, den sie nur noch selbst unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben müssen.
Zur Meldebehörde mitnehmen:
- Eine öffentliche Urkunde, aus der Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen.
- Für Nicht-Österreicher: einen gültigen Reisepass.
- Bei Anmeldung eines Neugeborenen: die Geburtsurkunde des Kindes.
Die Meldebestätigung erhält man sofort. Diese sollte gut aufgehoben werden, da sie unter anderem bei manchen Behördengängen notwendig sein wird.