Diskussion

Zurückgelassen am Berg: Opfer bleibt auf Kosten sitzen

© Bregrettung Mühlbach
Für Riesen-Diskussionen sorgt das Berg-Drama zu Halloween im Hochkönig-Gebiet: Zwei deutsche Bergsteiger ließen ihren Freund auf 2.600 Metern im heftigen Schneetreiben zurück. Die Alpinpolizei ermittelt - doch kommt es zur Anklage?
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Sbg. Es geht um die mehr als dramatischen Ereignisse in der Nacht auf Sonntag am Königsjodler im Hochkönigmassiv: Wie oe24 berichtete,  waren drei junge deutsche Bergsteiger trotz eindringlicher Warnung einer weiteren Alpinistin und einer ausgesprochen schlechten Wetterprognose viel zu spät in den Klettersteig eingestiegen.

Im Bereich des Notausstiegs auf rund 2.600 Metern kam einer der drei Bergtouristen nicht mehr weiter. Seine Begleiter stiegen dennoch ohne ihn auf und erreichten noch in der Nacht das Matrashaus auf 2.941 Metern. Was folgte, war nicht nur für den im Schneesturm zurückgelassenen 20-Jährigen, sondern auch für die Bergretter lebensgefährlich.

Bergretter transportieren nachts im Schnee eine Person auf einer Trage am Königsjodler. © Bergrettung Mühlbach

„Weitere Nacht hätte er nicht überlebt“

Denn: Das alarmierte Rettungshubschrauberteam (C14) konnte aufgrund der Bedingungen nicht zum deutschen Bergsteiger fliegen. Dem 20-Jährigen, der sich allein im dunklen felsigen Birgkar befand und der in Panik und zurückgelassen einen Notruf absetzte, wurde vor allem erklärt, dass er sich „bewegen muss und keinesfalls allein absteigen darf“.

Während der nächtlichen Bergung kam es zu einem weiteren Kälteeinbruch mit viel Schneefall. Der in Not geratene Deutsche konnte von den elf im Einsatz stehenden Bergrettern erst kurz vor Mitternacht erreicht werden.

14-Stunden-Einsatz kostet 9.000 Euro

Der Abstieg erfolgte unter äußerst schwierigen und gefährlichen Bedingungen, „er wurde für den Abstieg im Tiefschnee angeseilt. Es hatte rund 20 cm geschneit und der Steig war nicht mehr sichtbar, es herrschte Absturzgefahr, die Wegfindung war sehr schwierig. Außerdem gingen auch Schneerutschen im steilen Gelände ab. Unsere Mannschaft erreichte bei dichtem Schneetreiben und wenig Sicht erst um 8.18 Uhr die Erichhütte“, schildert ein Einsatzbeteiligter, der entsetzt anfügt: „Eine weitere Nacht dort oben hätte er vermutlich nicht überlebt!“

Sicht ohne Stirnlampen im Hochgebirge war gleich null. © Bregrettung Mühlbach

Shitstorm gegen die beiden Bergkameraden

14 Stunden dauerte der Rettungseinsatz, der elf Mann alles abverlangte - ihr gesetzlich geregelter Stundensatz: 58,50 Euro. Macht zusammengerechnet 9.000 Euro, für die der Gerettete - egal, wie er in die Situation kam - aufkommen muss. Fest steht: Ohne privater Vorsorge (wie einer Mitgliedschaft im Alpenverein, einem Schutzbrief- oder Förder-Mitgliedschaft oder einer private Unfall-/Auslandskrankenversicherung) bleibt die geborgene Person auf den Kosten sitzen. Die beiden Freunde - die nach einer vergleichsweise „gemütlichen“ Nacht im Schutzhaus Sonntagvormittag über den normalen Wanderweg abstiegen und gegen die in sozialen Medien ein wahrer Shitstorm aufgezogen ist - werden sich wohl nicht beteiligen.

Was den beiden „Freunden“ jetzt droht

Ob strafrechtlich etwas an ihrem moralisch durchaus zweifelhaften Verhalten übrig bleibt, ist unklar: Die Polizei hat Erhebungen aufgenommen und einen Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die dann entscheiden muss, ob weiterermittelt werden soll, damit es zu einer Anklage kommt. Das Problem: Es wurde niemand verletzt, sodass Imstichlassen (§ 94 StGB) nicht in Frage kommt. Allerdings könnte man unterlassene Hilfeleistung (§ 95 StGB) ins Auge fassen: Wer bei einem Unglücksfall oder bei Gefahr für Leib und Leben nicht hilft, macht sich strafbar – und zwar unabhängig davon, wer die Situation verursacht hat oder ob jemand verletzt wurde. Es reicht, dass eine akute, erhebliche Notlage oder Bedrohung für die Gesundheit einer Person vorliegt - was hier eindeutig der Fall war. Möglicher Strafrahmen: bis zu sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.