Grenzschutz-Streit
Zurückweisen ohne Verfahren: EU plant Ausnahmen beim Asylrecht
Am 16. September kündigte EU-Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union einen "neuen Notfallrahmen für außergewöhnliche Situationen an den EU-Grenzen" an. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen Massenbewegungen von Flüchtlingen "gezielt herbeigeführt und als Waffe eingesetzt" werden.
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Ausnahmefälle an EU-Grenzen
Als Beispiele werden die Grenze von Belarus zu Polen sowie – aus Sicht konservativer Politiker – die Situation Ende Juli in Ceuta genannt. Der geplante Rahmen könnte laut den vorliegenden Informationen eine gesetzlich verankerte Ausnahme beim Zugang zu Asylverfahren schaffen.
Damit stellt sich die Frage, ob EU-Grenzschützer in bestimmten Krisensituationen künftig Migranten ohne Aufnahme ihrer Personalien zurückweisen könnten. Auch ein körperlicher Einsatz an der Grenze wird in diesem Zusammenhang thematisiert.
Vorschlag für neue Regeln
Am Samstag trafen sich europäische Innenminister zum Münchener Migrationsgipfel. Dort präsentierte der Asylexperte Prof. Daniel Thym von der Universität Konstanz ein Vier-Optionen-Papier. Eine der darin genannten Möglichkeiten ist die "Beschränkung des Zugangs zu Asylverfahren".
Thym erklärte, der angekündigte "Europäische Notfallrahmen" könnte Rechtssicherheit schaffen, wenn darin festgelegt werde, "unter welchen Umständen der Zugang zu einem Asylverfahren verweigert werden" kann.
Gastgeber Alexander Dobrindt und seine Kollegen wollen laut Vermerk "Ausnahmesituationen an den Außengrenzen definieren". In Krisenfällen sollen demnach "robuste" Zurückweisungen an der Grenze erlaubt sein.
Entscheidungen stehen bevor
Die weiteren politischen Weichen sollen bereits in den kommenden Wochen gestellt werden. Anfang Oktober beraten die Innen- und Justizminister in Luxemburg über das Thema. Zwei Wochen später soll der EU-Gipfel in Brüssel folgen und über die weiteren Schritte entscheiden.