Richter rügte auch Polizisten

GTI-Fans beschädigten Polizeiauto

06.02.2018

Hoher Sachschaden, aber Youtube-Clip entlastete Burschen zum Teil.

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© TZ ÖSTERREICH/RAUNIG
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Zuletzt sorgte ein mögliches Alkoholverbot für die Vor- und Nachtreffen beim GTI-Treffen 2018  für Aufsehen. Nun rückte noch einmal ein Vorfall aus der Vergangenheit in den Mittelpunkt des Interesses. Zwei Kärntner Teilnehmer des GTI-Treffens haben sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Sachbeschädigung verantworten müssen. Die beiden hatten sich auf die Motorhaube eines Polizeiautos (Symbolbild) gesetzt und einer von ihnen hatte daraufgeschlagen. Ein Video des Vorfalls entlastete die beiden aber zum Teil, deswegen bekam einer eine Diversion, der zweite einen Monat bedingt als Zusatzstrafe.

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Auf Motorhaube geklettert und Blaulicht verschoben

Eine johlende Menge ist zu sehen, Autos fahren im Schritttempo zwischendurch, auch ein Zivil-Pkw der Polizei mit Blaulicht - GTI-Treffen eben. Dann wird es noch lauter, zwei Burschen setzen sich provokant auf die Motorhaube, klatschen, winken, steigen wieder herunter. Einer haut zwei Mal auf die Motorhaube, greift sich das magnetisch befestigte Blaulicht und gibt es auf die Seite des Autos. Von "gegen die Scheibe geschleudert", wie es von der Polizei hieß, ist in dem Clip nichts zu sehen.

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Richter sieht keine "schwere Sachbeschädigung"

"Es ist schon heavy, wenn man das bei einem Blaulichtfahrzeug macht", sagte Richter Michael Schofnegger zu den Angeklagten, 19 und 20 Jahre alt. Diese sahen das ein. Mahnende Worte des Richters gab es aber auch für den Polizisten nach dessen Zeugenaussage, in der wieder von "Schleudern" des Blaulichts die Rede war. "Ich sehe kein Schleudern", so Schofnegger, der verwendete Begriff sei aber für die Anklage als "schwere Sachbeschädigung" ausschlaggebend gewesen. Weder Auto noch Blaulicht seien unbrauchbar geworden, das sehe man deutlich im Video.

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Eine Diversion, ein Schuldspruch (nicht rechtskräftig)

Den Schaden an der Motorhaube, gut 1.600 Euro, müssen die beiden Burschen bezahlen. Der 19-Jährige muss für seine Diversion außerdem 40 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen, dann kommt er aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Verurteilung herum. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

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