Gebrauchtwagenkauf

So erkennt man Tachobetrug

23.03.2017

Manipulation wäre mit vorhandener technischer Lösung bereits verhinderbar.

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© APA/dpa/Oliver Berg
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Dass bei Autos mit digitalen Tachometern, wie sie derzeit in nahezu allen Modellen verbaut werden, der Kilometerstand ohne großen Aufwand manipuliert werden kann, ist schon lange bekannt. Das “Zurückschrauben” funktioniert dabei nicht nur im Tacho, sondern auch in allen anderen Steuergeräten. Die Manipulationsgeräte sind frei erhältlich, Billigkopien für Privatanwender kosten weniger als 150 Euro. Der weltweite Schaden der den Gebrauchtwagenkäufern durch die Manipulationen jährlich entsteht, geht in die Milliarden. Das ist vor allem deshalb besonders ärgerlich, weil die nötige Technik zur Abhilfe bereits existiert.

HSM-Chips stecken in jedem Auto

Dabei handelt es sich um sogenannte HSM-Chips (Hardware Security Module). Diese sind derzeit schon in Auto-Steuergeräten verbaut. Allerdings werden sie nicht zum Schutz gegen Tachobetrug verwendet, sondern gegen Diebstahl und Chiptuning. Eine Nutzung der HSM-Chips auch gegen Tachobetrug würde nach Einschätzung des Autofahrerclubs ADAC (deutsches Pendant zum ÖAMTC) nur wenige Cent pro Auto kosten. Dennoch ist bisher in der Typgenehmigungsverordnung ein Gesamt-Kilometerzähler nicht verpflichtend vorgeschrieben. Immer wieder werden Kilometerstands-Datenbanken in die politische Diskussion gebracht . Die von vielen Seiten geforderten Datenbanken täuschen laut ADAC eine Problemlösung allerdings nur vor: Weil ein Kilometerstand nicht auf Manipulation geprüft werden kann, können manipulierte Werte Eingang in solche Datenbanken finden - und den Betrug damit sogar offiziell machen! Deshalb hat der Autofahrerclub nun einen entsprechenden Vorschlag für die Neuregelung der diesbezüglichen Richtlinie in der Typgenehmigungsverordnung vorgelegt.

>>>Nachlesen: Strengeres Handy-Verbot und Gesetz gegen Tachobetrug in Kraft

Tipps für Gebrauchtwagenkäufer

Da sich eine Manipulation des Kilometerstandes auf technischem Weg meist nicht aufdecken lässt, sollten Interessenten von Gebrauchtwagen möglichst genau recherchieren, ob sich aufgrund von Dokumenten Unstimmigkeiten ergeben. Zum Beispiel durch das Überprüfen von:

  • Reparatur-Rechnungen
  • "Pickerl"-Berichten (§57-Überprüfung)
  • Tankbelegen (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand)
  • Eintragungen im Serviceheft und Ölwechsel-Aufklebern bzw. -Anhängern

 

Wenn laut Letzteren der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, das Auto aber erst 100.000 Kilometer am Tacho hat, kann da was nicht stimmen. Darüber hinaus können die Interessenten auch Kontakt mit den Vorbesitzern aufnehmen, die im Typenschein eingetragen sind. Dabei gilt es zu klären, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug jeweils verkauft wurde.

Verkäuferangaben wie "Kilometerstand laut Tacho" oder "Kilometerstand abgelesen" sind weitgehend unverbindlich. Käufer sollten auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" im Kaufvertrag bestehen. Dann kann man zwar auch noch ein Auto mit manipuliertem Tacho erwischen, hat bei einem späteren Auffliegen (vor Gericht) aber gute Chancen, das Fahrzeug ohne Kosten zurückgeben zu können.

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