Lkw-Sonderfahrverbot auf Tirol-Italien-Strecken
Das Verbot gelte für Fahrten, "bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll", hieß es in der Aussendung. In Italien bestehe jeden Samstag von 7.00 bis 24.00 Uhr ein Fahrverbot für Schwerlastfahrzeuge über 7,5 Tonnen, wurde dieses Sonderfahrverbot mitunter begründet. Damit soll eine Gefährdung durch auf Pannenstreifen abgestellte Lkw und die damit verbundene Behinderung des Reiseverkehrs verhindert werden.
Ausgenommen von dem Verbot seien mitunter Fahrzeuge zur Beförderung von Schlachtvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln und Transporte, die der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, gastronomischer Betrieben und Veranstaltungen betreffen. Auch für Einsatzfahrzeuge und jene zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Straßen- oder Bahnbaus seien nicht betroffen.