Lkw-Sonderfahrverbot auf Tirol-Italien-Strecken

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Neben den Einschränkungen des Sektoralen Fahrverbots auf der Tiroler Inntalautobahn (A 12) sind Lkw und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen in der Ferienzeit von einer weiteren Beschränkung betroffen. Von 4. Juli bis 29. August gilt für jene Fahrzeuge jeweils samstags von 9.00 bis 15.00 Uhr ein Fahrverbot auf der A 12 als auch der A 13 (Brennerautobahn), teilte die Polizei im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit.

Das Verbot gelte für Fahrten, "bei denen das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll", hieß es in der Aussendung. In Italien bestehe jeden Samstag von 7.00 bis 24.00 Uhr ein Fahrverbot für Schwerlastfahrzeuge über 7,5 Tonnen, wurde dieses Sonderfahrverbot mitunter begründet. Damit soll eine Gefährdung durch auf Pannenstreifen abgestellte Lkw und die damit verbundene Behinderung des Reiseverkehrs verhindert werden.

Ausgenommen von dem Verbot seien mitunter Fahrzeuge zur Beförderung von Schlachtvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln und Transporte, die der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, gastronomischer Betrieben und Veranstaltungen betreffen. Auch für Einsatzfahrzeuge und jene zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Straßen- oder Bahnbaus seien nicht betroffen.

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