eBay: Auf eigene Ware bieten ist verboten

28.07.2009

Wer bei eBay etwas versteigert, versucht besser nicht, den Preis im Lauf der Auktion in die Höhe zu treiben. "Gerade wenn wir das bei einem Mitglied wiederholt feststellen, muss es damit rechnen, vom Handel ausgeschlossen zu werden", betont eBay-Sprecherin Maike Fuest. Ob der Nutzer dabei über ein Zweitprofil Gebote abgibt oder jemanden als Strohmann mitbieten lässt, spiele keine Rolle.

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Das Unternehmen habe Mittel und Wege, beides herauszufinden - und gehe dabei auch Hinweisen oder Beschwerden anderer Nutzer nach. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte jüngst die Klage eines gewerblichen Anbieters abgewiesen, der mehrfach auf eigene Waren geboten hatte und daraufhin von eBay gesperrt worden war. Genau das drohe auch privaten Anbietern, sagte Maike Fuest - und verwies auf die Grundsätze des Auktionshauses.

Dort heißt es wörtlich: "Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. 'Shill Bidding'). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen."

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